Radeln
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Vielleicht sinnvoll, aber falsch. Dafür gibts ja andere Schilder.
Zu straßenbegleitend (benutzungspflichtig): Gute Kenntnis der StVO, insbesondere der VwV, auch unter Einbeziehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Radwegbenutzungspflicht, würde manchen, die darüber befinden, gut zu Gesicht stehen.
Das solls nun gewesen sein.
Gruß