Das hindert diejenigen, die über die Aufstellung von Verkehrsschildern zuständig sind nicht, trotzdem Gebotsschilder für Radwege aufzustellen. Kann ja zum ausschließen von Autoverkehr durchaus auch sinnvoll sein.

Die Sache mit straßenbegleitend ist leider etwas weit gestreut. Vom Rad-/Fußweg direkt neben der Straße nur durch einen Bordstein getrennt bis zu Wegen mit 10-20 Meter Abstand wird da vieles drunter verstanden. Punkt eins ist relativ klar, alles darüber hinaus ist Interpretationssache.

Edbert (EvanE)