Auf der Fahrbahn ist man nicht unbedingt sicherer, wahlweise fährt einem der nächste LKW/PKW fast den Arsch ab oder diverse Leute meinen besonders in der Stadt bei verlassen von Ausfahrten nicht blinken zu müssen, weil ist ja nur ein Radfahrer…

Wir leben ja hier in Deutschland, da ist die “Logik” eh eine ganz besondere: Bei einem kombinierten Fuß-/Radweg haben die Fußgänger keinen Vorrang, weil gegenseitige Rücksichtnahme funktioniert ja teilweise sogar noch, auch wenn diverse Autofahrer ihren Frust auf der Straße herauslassen müssen. Zur allgemeinen Bespaßung gibt es dann eben
genau noch das “Radfahrer frei”-Gehweg-Zusatzschild. Da sind die realen Tatsachen genau die gleichen (ein Weg für beide Verkehrteilnehmer), aber warum auch immer, meint man, da vorschreiben zu müssen, das man auch ja auf die Fußgänger besondere Rücksicht nimmt. Spätestens wenn du das den nächsten Verkehrsrichter fragst, bin ich mal auf die Antwort gespannt.