Um es für !i! noch komplizierter zu machen:

letzteres aber nur, wenn der Weg auf der rechten Seite der Fahrbahn angeordnet ist

Und die einseitige Pflicht des Radfahrers zur “angepaßten Geschwindigkeit” (früher sogar: Schrittgeschwindigkeit) und “besonderen Rücksichtnahme”, während auf dem gemeinsamen Weg beide aufpassen müssen. M.a.W. (mindestens) rechtlich ist man als Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer.