Nochmals. Es geht um absolutes Halteverbot. Man wird sich was dabei gedacht haben, dies einzurichten. Oder ist es hier auch so, wie mit den Zeichen 240/241 (Rad-Fußwege)?

Rechtlich gesehen wäre sofortiges Abschleppen zulässig (Polizei).

Um dann oft blöd angemault zu werden. Gilt auch für Ersteres, nach Ansprechen.

Gruß
Josef