Radeln
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Nochmals. Es geht um absolutes Halteverbot. Man wird sich was dabei gedacht haben, dies einzurichten. Oder ist es hier auch so, wie mit den Zeichen 240/241 (Rad-Fußwege)?
Rechtlich gesehen wäre sofortiges Abschleppen zulässig (Polizei).
Um dann oft blöd angemault zu werden. Gilt auch für Ersteres, nach Ansprechen.
Gruß
Josef