Folgende Situation:
Ein rechtsseitiger, getrennter Geh-und Radweg (mit Trennlinie und Radpiktogrammen) endet an einem VZ 239 mit ZZ Rad frei direkt vor einer Haltestelle. Hinter der Haltestelle beginnt dieselbe Markierung wieder aber ohne Beschilderung. Gilt das VZ 239 hier weiter oder beginnt hier ein neuer “sonstiger Radweg”? Das heißt in Bezug auf OSM: highway=footway, bicycle=yes oder highway=path, bicycle=designated?
Hier mein Hinweis dazu: Note: 5454848 | OpenStreetMap
Du kannst dich entscheiden: Pragmatisch oder formell:
formell nein, sofern nicht mindestens ein Piktogram nach der Haltestelle angebracht ist,
pragmatisch war es warschenlich so gedacht, das der Radweg weitergeht, und es wurde vergessen, das eigentlich ein zweites Schild durch die Änderung notwendig geworden ist.
Es ist eben gerade so, dass die Radwegmarkierung samt Piktogrammen nach der Haltestelle wieder beginnt. Früher war der Radweg durchgehend und verlief hinter der Haltestelle. Im Bereich der Haltestelle wurden die Markierungen entfernt und davor ein VZ239 aufgestellt.
Hier Mapillary-Bilder der aktuellen Situation:
Beides ist denkbar. Ich würde danach den Geh- und Radweg wieder beginnen lassen. Man kann argumentieren, dass mit dem (erneuten) Beginn der Markierungen und Kennzeichnungen der Gehweg offensichtlich endet und daher das Zeichen 239 nicht explizit aufgehoben werden muss.
Für einen Angebotsradweg gibt es kein Schild. Die optische/bauliche Trennung zwischen Geh- und Radweg ohne Zeichen macht ihn zum Angebotsradweg.
Das der Radweg vor der Haltestelle auch kein Schild hat, war mir nicht klar. Und wenn es danach ein Piktogram gibt, scheints mir eindeutig.
Ein Piktogramm brauch es dafür nicht. Und theoretisch kann der Radweg davor auch ein benutzungspflichtiger Radweg mit Zeichen 241 sein. Das würde dann durch das 239 aufgehoben werden.
Irritierend ist es aber schon, da ich eine Menge ehemalige getrennte Geh- und Radwege kenne, die inzwischen zum Gehweg mit “Rad frei” geändert wurden, und die weiterhin die optische Trennung haben.
Doch doch, vor der Haltestelle ist es ein benutzungspflichtiger, beschilderter Radweg. Das Schild wird aber durch das 239er aufgehoben.
Ja genau das irritert mich daran auch. Ich sehe den Unterschied aber halt darin, dass dann normalerweise die Markierungen einfach weitergehen. Hier wurden sie aber minutiös entfernt - jedoch nur auf einigen Metern.
Tja, nach der Bushaltestelle ist der Radweg so jedenfalls nicht mehr benutzungspflichtig.
Ja das ist mir klar
Ich bin als Verkehrsteilnehmer und OSM-Beitragender nicht der Auffassung, dass es meine Aufgabe ist, Gedanken oder vermeintlichen Willen der zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu eruieren und abzuwägen.
Ich verhalte mich entsprechend der Anordnungen & ich erfasse in OSM, was angeordnet ist.
Problem: wie ist der Weg bis zur Bushaltestelle korrekt zu kartieren. Er ist als benutzungspflichtig ausgewiesen - aber am Ende der Benutzungspflicht kann ich nicht auf die Fahrbahn wechseln, da eine Absenkung fehlt. ![]()
Als Ortskundiger würde dann wohl ab Tankstelle auf die Fahrbahn wechseln. Als Ortunkundiger … würd ich mich in Höhe der Bushaltestelle ärgern. ![]()
im Tagging wäre die BPflicht bis zur Bushaltestelle wohl dann durchzuziehen - weil es nunmal so angeordnet ist. Aber welcher Router berücksichtigt das und schickt mich vorher auf die Fahrbahn? ![]()
Du darfst auch weiter fahren und musst nicht auf die Fahrbahn.
Jeder normale Radfahrer fährt einfach ganz normal durch die Haltestelle und dann auf dem Radweg die 50 Meter bis zur Ampel. Auf der Fahrbahn möchtest du dort nicht mit dem Fahrrad fahren - glaub mir.
Ja, aber an Schrittgeschwindigkeit bei der Bushaltestelle denken und zu Fuß Gehende dürfen durch dich nicht behindert werden. Die haben Vorrang (Du bist nur Gast auf dem Gehweg).
Viel schneller sind die meisten nicht, es geht dort relativ steil bergauf. Und besonders hoch ist das Konfliktpotenzial dort auch nicht, die Haltestelle wird nur noch als SEV-Haltestelle genutzt.
Also jedenfalls tagge ich den Radweg hinter der Haltestelle jetzt als solchen mit bicycle=designated.
Runter geht mit Schwung immer! ;-)
Wenn ich das richtig sah, ginge es nach der Bushaltestelle sogar mit Absenkung wieder rauf …
Es gibt ja einige gut selbst konfigurierbare wie brouter, die könnte man vermutlich nötigen, “Gehweg, Schleichradler frei” zu meiden wie die Pest …
(… was ich auch in der Realität versuche, schon wegen Schrittg. und Haftungsfragen, sofern der Umweg nicht riesig würde. Daher würde ich es hier …
… mal doch versuchen, schon aus Prinzip!!1! )
Ah, maximale Verkehrsbehinderung, fein! ;-)
Tja, wenn der Behörde nix besseres einfällt als so’n S***** …
Das erinnert mich daran, dass ich schon ewig vorhabe, unsere Behörde zu fragen, ob sie in einer Straße das Wiederholen des “Gehweg, Schleichradler frei” (bei weiterhin gegebener Erkennbarkeit der Trennung) vergessen haben oder ob es wirklich an der nächsten Kreuzung ein “anderer Radweg” werden soll … Im Falle eines Falles bei einem Bekannten in der Nähe haben sie weitere Schilder nachgerüstet. Besonders delikat: Das örtliche Polizeirevier scheint Fahrbahnradler gerne auf diesen “Radweg” zu schicken laut Beitrag in einem Forum …
du meinst, jeder “normierte” Radfahrer fährt einfach durch den Wartebereich der Haltestelle mit der Geschwindigkeit, die gerade machbar ist. Bei Motorunterstützung dann eben 25kmh.
Und ich bitte freundlich darum, mir nicht zu unterstellen, wo ich fahren möchte oder nicht.
An der Stelle würde ich sehr wohl auf der Fahrbahn fahren. 3 Richtungsfahrstreifen. Was soll denn sein?