Das STOPP-Schild bezieht sich immer auf die Kreuzung. Genau so wie ein “Linksabbiegeverbot”. Somit müßte eigentlich eine restriction erstellt werden, genau so wie man Abbiegeverbote einträgt. (Nur ohne to:)

Ein Stopp-Schild z.B. 100 Meter vor einer Kreuzung macht keinen Sinn. Dann dürfte man ja nach dem Stop-Schild weiter fahren und bräuchte an der Sichtlinie nicht mehr anhalten. Es gibt zwar Schilder, die so weit weg stehen, da steht dann aber immer drunter, daß das Schild für die Kreuzung in 100 Metern Gültigkeit trägt. Und genau so macht auch ein Stopp-Schild 5 Meter vor einer Kreuzung (wenn es rechnerisch 5 Meter von der Mittellinie entfernt steht) keinen Sinn.

Die Begründung auf der Talk-Seite “Keine Restriction, weil die Bedienung dafür kompliziert ist” halte ich für schwachsinnig.

Trägt man ein STOPP-Schild 5 Meter vor der Kreuzung ein, könnte man auch die Ampel von der Kreuzung entfernen und 5 Meter vor der Kreuzung aufstellen.

Grüße
Dennis