Ich meine, dass eigentlich nur solche Straßen eingetragen werden sollten, für die es eine nicht mehr anfechtbare Planfeststellung gibt. Erst dann ist relativ sicher, was und wie gebaut werden kann. Planfeststellungsverfahren können doch noch zu ganz schönen Änderungen führen und es stehen auch schon so einige Brücken in der Landschaft rum, die dann nicht mehr angeschlossen werden durften, weil Verwaltungsgerichte irgendeinen gravierenden Rechtsverstoß sahen, der nur durch andere Streckenverläufe oder Bauweisen geheilt werden konnte.