EvanE
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Hallo Michael
Wirklich Sinn macht es ab dem Zeitpunkt, wo es einen Planfeststellungsbeschluss gibt. Den von dir genannten Start des Planfeststellungsverfahrens kann man/frau auch noch akzeptieren, da es dann entweder keine oder nur noch wenige Varianten gibt.
Alles davor macht eigentlich wenig Sinn und ist besser in einer eigenen Karte als Overlay aufgehoben. Falls die überwiegende Meinung jedoch zu früher neigt, bräuchte man eine genauere Einordnung der Planungsphase sowie eine Beschreibung für die dann meist noch vorhandenen Varianten.
Als Ausnahme kann man Bundesfernstraßen sehen, die im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf aufgeführt sind, soweit eine klare Trassenführung schon gegeben ist.
PS: Die von chris66 aufgeführte Diskussion auf der Mailingliste zeigt, dass dieses Thema durchaus kontrovers betrachtet wird.
Edbert (EvanE)