Mir leuchtet dieses Aufstöhnen und der Hinweis darauf, dass ein Thema schon mal behandelt wurde, nicht so ganz ein. Was spricht dagegen, Zweifelsfragen wiederholt zu beleuchten? Wer meint, schon früher alles zum Thema gesagt/geschrieben zu haben, braucht sich ja nicht nochmal zu äußern und kann sich darauf beschränken, sein weißes Haupt zu schütteln. Und die Wiki-Definition http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:highway%3Dproposed lässt ja nun wirklich Raum für mehrere Deutungen.
@EvanE: Klar kann man das auch anders sehen :). Richtig ist auch, dass ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss noch nicht bedeutet, dass tatsächlich gebaut wird. Liegt aber ein solcher vor, ist es doch schon sehr konkret und gewiss, was passieren soll, wenn etwas passiert. Mit dem Argument, dass etwas für eine bestimmte Entscheidung bedeutsam ist, z.B. hinsichtlich der Wohnungsnahme, müsste eigentlich jegliche Planung eingezeichnet werden.