Sehe ich wie Muek, hier muss man einfach etwas pragmatischer ran.
motorway_link darf nur bis/ab dem Punkt eingetragen sein, ab dem man quasi keine Chance mehr hat, als auf die Autobahn zu fahren. Wenn das Schild dann erst weiter hinten steht, ist das in der Realität egal.
Auch sollte motorway_link erst dann gemappt werden, wenn man auf dem Weg zur Autobahn auf keine Kreuzungen, Ampeln oder Überwege, sondern maximal noch auf Einmündungen trifft.

Äquivalent gilt das natürlich auch für trunk_link, da beide bis auf die Zugangsberechtigung dieselben Kiterien als Grundlage haben.

Außnahmen gibt’s natürlich auch, so würde wohl niemand nen motorway_link an dem Rad- und Fußweg, der Parrallel zu der Straße verläuft, in dem der Link mündet oder beginnt, brechen. Auch Ampeln als Zuflussregelung für die Autobahn sind natürlich kein Grund gegen motorway_link :wink:

Viele Grüße