highway=motorway_link und Fahrrad

Wenn ich das richtig sehe unterscheidet sich da OSM und die StVO. Bei uns gibt es nur Autobahn ja/nein während OSM diesen link eingeführt hat. Da Autobahn bicycle=no impliziert kann man das an die Ausfahrt schreiben, bis das Autobahn-Ende-Schild kommt. Danach gibt es aber keine Einschränkungen mehr, diese müssten wiederum mit einem 254 gekennzeichnet sein. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Auffahrten, solange es nicht mit Schild verboten ist, darf man die befahren bis das 330 kommt.

Ob das Ganze Sinn macht ist eine andere Frage, aber wenn es schon solche Einträge gibt, dann sollten die wenigstens rechtlich korrekt sein.

So ganz verstehe ich das Problem noch nicht …

Vor einiger Zeit hatten wir mal nach meiner dunklen Erinnerung ein vielleicht ähnliches Problem diskutiert. Damals ging es darum, dass in den “link” (k.A. ob motorway_ oder anderes) hinein ein niederrangiger Weg einmündete und wir einigten uns m.E.n. darauf, dass dort der link zu Ende sein müsste, auch wegen der implizierten Regeln (also vermutlich doch motorway …), die für den dort einmündenden Verkehr vermutlich nicht mehr gelten.

Im Verkehrsportal waren auch schon Fälle bebildert zu sehen, wo man vergessen hat, für Radfahrer aus erlaubten Richtungen Schilder aufzustellen und sie fröhlich auf die Autobahn hätten radeln können oder so …
Das ist dann von der Qualität, dass man zwar Radeln verbietet, Fußeln aber nicht, weil angeblich niemand dort auf die Idee käme …

Sehe ich wie Muek, hier muss man einfach etwas pragmatischer ran.
motorway_link darf nur bis/ab dem Punkt eingetragen sein, ab dem man quasi keine Chance mehr hat, als auf die Autobahn zu fahren. Wenn das Schild dann erst weiter hinten steht, ist das in der Realität egal.
Auch sollte motorway_link erst dann gemappt werden, wenn man auf dem Weg zur Autobahn auf keine Kreuzungen, Ampeln oder Überwege, sondern maximal noch auf Einmündungen trifft.

Äquivalent gilt das natürlich auch für trunk_link, da beide bis auf die Zugangsberechtigung dieselben Kiterien als Grundlage haben.

Außnahmen gibt’s natürlich auch, so würde wohl niemand nen motorway_link an dem Rad- und Fußweg, der Parrallel zu der Straße verläuft, in dem der Link mündet oder beginnt, brechen. Auch Ampeln als Zuflussregelung für die Autobahn sind natürlich kein Grund gegen motorway_link :wink:

Viele Grüße