Wenn man da mal rauszoomt, erkennt man, dass die Verkehrsbedeutung dieser Straße als Kreisstraße eigentlich minimal ist. Wer über die K166 und K167 in den Ort reinkommt, wäre über die Brückgasse kürzer und mit weniger ortsdurchfahrt und weniger Kurven auf der L3131 als durch das Kloster durch … Also müsste man die Straßen dorthin eigentlich von tertiary auf unclassified zurückstufen, da diese nur der Anbindung des Klosters dienen. Eine überörtliche ortsverbindende Funktion sehe ich in der K165 nicht … Mit unclassified psst dann auch die living_street besser zusammen.

Jetzt sind’s paar weniger Einige waren offensichtliche Taggingfehler, wo Abzweige o.ä. auch die K-Nummer bekamen, 1x Reste einer offensichtlich alten Führung, wo eine neue schon zur nächsthöheren durchging.
Für paar andere ist, analog zum Kloster, auch die Verkehrsbedeutung als Kreisstraße sehr zu bezweifeln.
Letztlich bleiben nur ganz wenige Straßen übrig, wo es evtl. noch eine Verkehrsbedeutung als Kreisstraße geben könnte, die Behörde das aber ignoriert hat …
Ein besonders haarsträubender Fall findet sich, wenn man mit L und B weiter macht …
Bei einigen korrigierten Fällen ist unklar, ob es wirklich living_street ist, weil gleichzeitig Tempo 30 getaggt ist …
Bei zwei B-Fällen vermute ich mal, dass die formale Abstufung noch nicht durch ist …