Hessisches Waldgesetz Update 2026 Erfassung von Wegen!

Die Vermessungsverwaltung hat einen im Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz geregelten Auftrag, ALKIS und ATKIS zu führen. Da dürfen Juristen sich jetzt die Antwort geben, ob das HVGG die Regelung im Waldgesetz als Lex specialis verdrängt und ob sich ein Veröffentlichungsverbot für amtlicher Daten mit europäischem Recht (z.B. PSI-Richtlinie) verträgt.

@Jochen_Topf Vielleicht weiß die hessische Vermessungsverwaltung selbst noch nicht von ihrem Glück?

Glaube das Tagging wäre schon der richtige Weg, denn: Es steht zwar nicht explizit drin im Paragraphen 15a, aber es geht hier doch eigentlich wohl ums MTB. Der Verweis auf 15 (3) macht das deutlich. Auch “gefahrloser Begegnungsverkehr” ist zwischen Fussgängern auf jedem Pfad mölglich - aber eben nicht beim Radfahren (oder auch Reiten). Probem ist aber, dass sich der Paragraph , wie es jetzt gefasst wurde, auf alle Nutzungsarten pauschal auswirken wird und nicht auf die, die ziemlich sicher gemeint sind. Wenn es aber um eine spezielle Nutzendengruppegeht, wäre das Tagging der richtige Weg. Rückegassen (die man in manchen Fällen für einen “Weg” halten könnte) sind im Paragraphen außen vor, da diese ja per se mit dem Einverständnis des Eigentümers angelegt werden.

Hi,

ich weiß ja nicht, ob das Filmchen, auf das ich hier im österreichischen Forum gestoßen bin, hier im deutschen schon die Runde gemacht hat: da spricht sich ein Mitarbeiter der Naturparkverwaltung Ammergau dafür aus, im Spannungsfeld Eigentumsrecht ↔ freies Naturbetretungsrecht den Eigentümern das Recht zuzubilligen, “unechte” Wege aus Datenbanken (wie OSM) löschen zu lassen. Geht es nach Hessen jetzt auch in Bayern los? Principiis obsta!

Meint

tracker51

Die Änderung des Hessischen Waldgesetzes war heute Thema in der Hessenschau, hauptsächlich aus der Sicht von Mountainbikern.