Hallo zusammen,
ich bin der betroffene Waldeigentümer, auf dessen Änderungen hier Bezug genommen wird. Ich möchte meine Sicht kurz und möglichst sachlich darstellen.
Zunächst die Quellen:
Amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 32 vom 27.05.2026:
https://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2026/00032.pdf
Gesetzesbegründung / Änderungsantrag, LT-Drs. 21/4410:
https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/0/04410.pdf
Es geht mir nicht darum, reguläre, nutzbare Waldwege aus OSM zu entfernen. Meine Änderungen betrafen Rückegassen sowie einzelne nicht befestigte/naturfeste oder aufgegebene Waldtrassen im eigenen Waldbetrieb. Nach meiner Einschätzung erfüllen diese Objekte nicht die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 HWaldG und sind auch nicht nach § 17 HWaldG gekennzeichnet.
Der neue § 15a HWaldG stellt ausdrücklich auf die digitale Ausweisung, Kennzeichnung oder Darstellung von Wegen oder Pfaden im Wald ab. In Abs. 2 werden elektronische Karten, Anwendungen und Routing-Systeme ausdrücklich genannt, wenn ein Weg oder Pfad als Bestandteil eines Wegenetzes dargestellt, benannt oder markiert wird.
Die Gesetzesbegründung geht aus meiner Sicht ebenfalls genau in diese Richtung. Dort wird zu § 15a HWaldG ausdrücklich auf digitale Karten- und Routenanwendungen, Eigentümerrechte, Besucherlenkung, unautorisierte digitale Kennzeichnungen und mögliche zivilrechtliche Abwehransprüche nach § 1004 BGB Bezug genommen.
Mir ist bewusst, dass OSM grundsätzlich reale Objekte kartiert und dass normalerweise Zugangsbeschränkungen getaggt werden. Genau dieser Grundsatz stößt hier aber aus meiner Sicht an eine neue rechtliche Grenze. Bei Rückegassen und aufgegebenen bzw. nicht naturfesten Waldtrassen geht es nicht nur um die Frage, ob im Gelände noch irgendeine Linie erkennbar ist. Entscheidend ist, ob diese Linie ohne Zustimmung des Waldbesitzers als Bestandteil eines digitalen Wegenetzes dargestellt werden darf.
Rückegassen sind rein forstbetriebliche Arbeitslinien. Sie sind keine allgemeinen Waldwege. Wenn solche Linien in OSM als Wege erscheinen, werden sie regelmäßig von Karten- und Routingdiensten übernommen. Dadurch entsteht faktisch eine Lenkungswirkung, auch wenn OSM selbst keine Tourenempfehlung ausspricht.
Ich halte deshalb die Darstellung solcher Rückegassen und nicht privilegierten Waldtrassen in OSM für rechtlich problematisch, sofern keine Zustimmung nach § 15a HWaldG erteilt wurde.
Ich will die Diskussion nicht eskalieren und nehme bis zur weiteren Klärung keine weiteren Änderungen dieser Art vor. Mir geht es aber darum, dass die neue Rechtslage in Hessen ernsthaft berücksichtigt wird und nicht pauschal nach dem bisherigen OSM-Grundsatz „map what exists“ behandelt wird, als hätte sich rechtlich nichts geändert.
Aus meiner Sicht kann OSM hier nicht allein auf die interne Kartierungspraxis verweisen, wenn das Landesrecht ausdrücklich die digitale Darstellung in elektronischen Karten und Routing-Systemen zum Regelungsgegenstand macht.