Hallo, ich nutze die OSM-Daten reichlich und füge auch so manche neuen oder fehlende Objekte ein.
Vor einigen Jahren habe ich alle Hausnummern der Grundstücke unseres Ortsteils nach Ablaufen der Wege eingetragen. Andere Mapper haben diese auch noch vervollständigt. Nun muss ich erleben , dass die Hausnummern auf ein Gebäude des Grundstückes verschoben werden. Ich habe dem Benutzer Rhoon daraufhin geschrieben. Mein Ärger begründet sich darauf, dass die Grundstücke nicht leicht gefunden werden können. Die Häuser, so wie auch unseres stehen mehr als 30 Meter vom Straßenrand entfernt und sind schlecht wegen Sträuchern Bäumen oder Nebengebäuden einsehbar. Wie soll da schnell Hilfe vor Ort kommen? Die meisten Hausnummern waren und sind schon immer an der Toreinfahrt / -Eingang angebracht. Es soll lt. meiner Internetrecherche von der Gemeinde oder Bundesland vorgegeben sein, wie und wo die Schilder sein sollen - doch davon habe ich in unserem Ort noch nie etwas gehört.
Leider hat Rhoon kein Einsehen. Er schreibt:”ÜBERALL im sonstigen OSM sind hausnummern ja wohl am/im gebäude.” Und: “die daten sind teils viele viele jahre alt”. Auch bemängelt er, dass manche Daten falsch sind oder Nummern fehlen. Nun, das könnte er ja dann auch gerne übernehmen.
Ich bin in den 80-igern und werde da nicht mehr sehr aktiv werden.
Ich finde es nur traurig, dass Mapper so destruktiv wirken und nicht einmal den letzten Mapper, lt. Chronik vorher anfragen. Ich mache das immer und entweder wird das mit mir diskutiert oder ein Fehler wird korrigiert.
Ich würde auch die Hausnummer entweder am Gebäudeumriss oder als Knoten im Gebäude erfassen, vorzugsweise das Gebäude, in dem gewohnt wird.
Wenn Häuser weit weg von der Einfahrt liegen, dann ist es auf jeden Fall gut, die entsprechenden Zufahrten zu erfassen.
Falsch finde ich es nicht an einzelnen Grundstücken eine Adresse zu taggen, diese dann an einem Haus, Hauseingang, Gartentor/-tür zu wiederholen finde ich per se auch nicht falsc, das jeweilige Objekt hat ja tatsächlich die daran angegebene Adresse, oder aber mehrere (zb. Hausnummern).
Ob das überflüssig oder egal ist, die zu taggen, oder ob man das immer machen sollte für eine theoretische Vollständigkeit der Daten zu erreichen, weiß ich nicht.
Negative Aspekte sehe ich erstmal nicht. (Außer Mehraufwand bei Änderungen, aber das sollte ja kaum ins gewicht fallen)
Ich selbst habe auch schon an Gartentürchen u.a. z.B. eine Hausnummer getaggt. Insbesondere (aber nicht notwendigerweise nur dann) wenn es mehrere Hausnummern dahinter gibt, die durch eine spezifische Wegführung erreichbar sind.
Ob das irgendeinem router/software hilft weiß ich nicht, aber die Daten sind jetzt da, also warum nicht.
Es ist m.W. eher üblich, dass den Grundstücken Nummern zugeordnet werden. Es ist eben auch üblich und teilweise vorgeschrieben, dass diese Nummern gut sichtbar Haus anzubringen sind.
Daraus entwickelt sich dann die Meinung, dass es sich um Hausnummern handelt und dass diese in OSM an den Häusern gemappt werden müssen. Dem kann ich aber nicht zwingend folgen. Es gibt sehr wohl Situationen, wo
- eine Nummer vergeben, vorhanden und angebracht ist, aber kein Haus existiert (haben wir hier schon sehr oft besprochen)
- die Nummer am Haus nicht gut sichtbar angebracht werden kann und deshalb am Tor oder möglicherweise auch an der Garage jvor dem Haus angebracht ist.
Die Hausnummer als node am oder in der Nähe der Grundstückseinfahrt / Tor zu mappen halte ich daher nicht für falsch. Dies einfach zu ändern, weil es in 97% der Fälle anders ist und hierbei die hier vorliegende begründbare andere Situation nicht beachtet wird, halte ich im Umkehrschluss für falsch.
Hab ich ebenfalls schon so gemacht, im speziellen um ein Routing mit KFZ zu ermöglichen, da im weiteren Verlauf zur Haustür nur ein Fußweg verläuft und es von der Straße hinter dem Haus kein Zugang gibt aber eben der Router dort hin fahren würde.
Vielleicht mag sich @Rhoon (ich hoffe es ist der richtige Account) hier an der Discussion beteiligen. Danke
Da würde ich leicht widersprechen. Zumindest wenn ich mir bei uns in Hessen das ALKIS anschaue, sind die Hausnummern immer an dem (Wohn-)Gebäude platziert. Das Grundstück hat dann die Nummer des Flurstück. Das würde bspw. auch bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück deutlich mehr Sinn ergeben. Es gibt natürlich Ausnahmen, beispielsweise bei noch im Bau/der Planung befindlichen Gebäuden.
Grundsätzlich sehe ich die Hausnummer schon als Teil des Gebäudes an, auch wenn OTG die Nummern nicht zwingend dort angebracht sind.
Persönlich würde ich das trotzdem nicht aktiv ändern. Insbesondere, wenn @bestensee sich ja beim mappen dazu Gedanken gemacht hat.
Und der nächste optimiert fürs Fuß-Routing. ![]()
(Ich habe die Situation schon verstanden, es klang nur so schön nach der KFZ-zentrischen Sichtweise, auf die man in OSM so oft stößt.)
Auch ein KFZ Router sollte meiner Meinung nach auch die anschließenden Gehwege mit betrachten. Aber da fängt natürlich wieder das Thema an, wohin möchte man gelotst werden. Haustür, (kostenfreier) Parkplatz, …
und auch das funktioniert in meinem genannten Fall ![]()
Und weiter, ja ich weiß das ist eine Krücke aber es funktioniert. Solange atyl gilt halte ich auch solche “Lösungen” für legetim.
Im Baugesetzbuch heißt es:
BlockzitatDer Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften
Ich denke, dass es auch für NRW eher um Gebäuden zugeordnete HN sind. Ich weiß aber nicht ob das wirklich am Bundesland oder an der Kommune liegt. Es ist ja micvht unüblich, dass auf einem Grundstück mehrere HN erfasst sind. Das würde doch der Theorie wiedersprechen dass das Grundstück eine HN hat - oder?
Zuständig ist die Kommune.
§ 126 Abs. 3 BauGB: „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“
Hier ist zwar von “Grundstücken” die Rede, genaueres regeln aber Landesgesetze und die kommunale Hausnummernsatzung.
Danke für den Hinweis, das Gesetz kannte ich nicht. Ich hatte meine Aussage auf die Darstellung im ALKIS bezogen.
Was ich jetzt aber auch festgestellt habe: Es werden ganz viele Adressen als Nodes getaggt, die innerhalb eines Gebäudes liegen. Das deutsche Wiki gab für mich mit seiner Formulierung das nicht wirklich für normale EFH her. Hier wäre also evtl. eine kleine Anpassung des Wiki notwendig, um die Nutzung bspw.: am Ort der Hausnummer auch außerhalb des Gebäude Ploygons anzubieten.
Das ist ein ganz anderes Nummerierungssystem und hat damit nichts zu tun.
In Hessen hat es keine landesweite Vorschrift. Vielmehr sind per Landesgesetz die Kommunen befugt und bevollmächtigt, sogenannte Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen. Ich zitiere mal aus der Landeshauptstadt Wiesbaden:
Gefahrenabwehrverordnung über die Erteilung von Haus- und Grundstücksnummern und die Beschaffung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummernschildern
§ 1 Geltungsbereich, Grundsätze, Art der Nummerierung
(1) Diese Verordnung gilt im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden.
(2) Die Landeshauptstadt Wiesbaden erteilt die Hausnummern (erstmalige
Nummerierung, Zuteilung, Einziehung), um eine schnelle und zuverlässige
Orientierung im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten.
(3) Jedem Grundstück, das baulich oder gewerblich genutzt oder für die
Nutzung vorbereitet wird (§ 126 Abs. 3 BauGB), wird ohne Rücksicht auf den
Stand der Erschließung von der Landeshauptstadt Wiesbaden eine Haus- bzw.
Grundstücksnummer erteilt.
(4) Die Hausnummerierung beginnt grundsätzlich an dem Straßenteil, der dem
Stadtzentrum, ggf. dem Ortsbezirkszentrum, am nächsten liegt, wobei –
stadtauswärts gesehen – bei zweiseitig anbaubaren Straßen oder
Erschließungsanlagen ungerade Hausnummern an der rechten, gerade
Hausnummern an der linken Seite vergeben werden. Bei kurzen Stichstraßen
und Plätzen kann fortlaufend nummeriert werden. Es können zusätzliche
Buchstaben zur Hausnummer vergeben werden.
aber auch:
(5) Grundstücke und Gebäude sind nach der Straße oder Erschließungsanlage
zu nummerieren, an welcher sich der Haupteingang befindet. Haupteingang ist
in der Regel der Eingang, an dem sich die Klingelanlage und die Briefkästen
befinden. Eckgebäude erhalten in der Regel die Hausnummer an der Straße
oder Erschließungsanlage, an welcher der Haupteingang liegt.
(6) Bei Gebäuden mit mehreren Haupteingängen wird jedem Haupteingang eine eigene Hausnummer zugeteilt. Entsprechend wird verfahren, wenn auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit Haupteingängen vorhanden sind.
(7) Eine neue Nummerierung kann durchgeführt werden, wenn die bestehende
Nummerierung unübersichtlich geworden ist.
§ 2 Erteilung und Anbringung von Hausnummern
(1) Die Hausnummern werden auf Antrag oder von Amts wegen erteilt.
(2) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Landeshauptstadt
Wiesbaden erteilten Hausnummer zu versehen. Ihm obliegt auf seine Kosten die
Beschaffung, Anbringung oder Aufstellung und Instandhaltung der
Hausnummernschilder. Dies gilt auch im Fall einer Neunummerierung.
(3) Den Eigentümern stehen die Inhaber grundstücksgleicher Rechte (z. B.
Erbbauberechtigte) gleich.
(4) Die Anbringung oder Aufstellung der Hausnummernschilder sind binnen vier
Wochen nach Mitteilung der Hausnummern vorzunehmen. Bei Neubauten sind
die Hausnummernschilder spätestens bei Bezug bzw. Inbetriebnahme des
Gebäudes anzubringen.
(5) Es besteht kein Anspruch auf Erteilung oder Beibehaltung einer bestimmten
Hausnummer.
§ 3 Art der Anbringung der Hausnummernschilder
(1) Jeder Hauseigentümer hat die ihm zugeteilte Hausnummer dauerhaft und
derart sichtbar an seinem Haus- oder Grundstückseingang anzubringen, dass
die Hausnummer von der Straße aus, zu der das Grundstück gehört, **jederzeit **
gut erkennbar und lesbar ist. Die jederzeitige Erkennbarkeit und Lesbarkeit der
Hausnummernschilder ist dauerhaft sicher zu stellen.
(2) Es kann im Einzelfall angeordnet werden, wo, wie und in welcher Ausführung
Hausnummernschilder anzubringen sind, soweit dies im Interesse der
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
(3) Liegt der Hauseingang an der Straßenseite des Gebäudes, so sind die
Hausnummernschilder in der Regel unmittelbar rechts neben dem Hauseingang,
etwa in Höhe der Oberkante der Haustür, anzubringen.
(4) Liegt der Hauseingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes, so ist das
Hausnummernschild in der Regel an der zur Straße liegenden Gebäudeseite
etwa in Sichthöhe anzubringen.
(5) Wenn sich die Briefkasten- und Klingelanlage an einem **vom Hauseingang **
separaten Grundstückseingang befindet, ist es auch zulässig, die Hausnummer
nur an diesem Grundstückseingang anzubringen.
(6) Befinden sich auf dem Grundstück rückwärtige Gebäude oder
Seitengebäude, so sind die Hausnummernschilder in der Regel an den
einzelnen Gebäuden (Hauseingang) und außerdem ein Sammelhinweisschild
an dem Zugang von der Straße oder Erschließungsanlage anzubringen oder
aufzustellen.
(7) Es kann angeordnet werden, dass und in welcher Weise für **mehrere **
Grundstücke gemeinsam zusätzlich ein Schild mit einer zusammengefassten
Angabe der Hausnummern oder ein Sammelhinweisschild angebracht oder
aufgestellt wird (z. B. in Großsiedlungen, Reihenhaussiedlungen, bei
gemeinschaftlichen Privatwegen oder gemeinsamen privaten
Grundstückszufahrten).
(8) Es kann angeordnet werden, dass an der Grundstücksgrenze der Straße, zu
der das Grundstück gehört, ein weiteres Hausnummernschild anzubringen oder
aufzustellen ist.
(9) Wird eine früher zugeteilte Hausnummer durch eine andere ersetzt, so muss
die bisherige Hausnummer gut lesbar ein Jahr lang weiter angebracht bleiben.
Die bisherige Hausnummer muss deutlich erkennbar durchgestrichen, aber
weiterhin lesbar sein.
…
Dies ist eine der ausführlichsten und detailliertesten Hausnummerverordnungen die ich so kenne. Ich hoffe, ich kann damit verdeutlichen, welche Vielfalt möglich ist und auch real vor Ort zu finden ist. Ja, es kann Bundesländer oder Kommunen geben, wo das anders und vielleicht eindeutiger zu Gunsten der Haus- oder der Grundstücksnummern geregelt ist. Aber ich bitte darum zu beachten, weil man nur die eine oder andere Variante kennt oder im eigenen Ort (enger) vorgeschrieben ist, oder weil es in OSM oder in ALKIS überwiegend soundso gemacht wird, nicht davon auszugehen, dass die andere Variante falsch sei.
Danke für die ausführliche Antwort. Ich wollte mit meiner vorherigen Antwort gar nicht den Eindruck erwecken, dass alles außer tagging am Gebäude falsch sei - eher das Gegenteil.
Worauf ich eher hinaus wollte:
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten das zu erfassen → einige mehr, als vielleicht im Wiki beschrieben
- Wenn ich mir das (DE:Key:addr:*) Wiki anschaue, werden die Varianten mMn nicht so gut beschrieben bzw. hat es initial für mich den Eindruck erweckt, dass Adressen an einem alleinstehenden Knoten nicht wirklich gerne gesehen wird
Was ich gerne aus dieser Diskussion mitnehmen und (so oder ähnlich) im Wiki ergänzen würde (wenn es hier einen Konsens dazu gibt): Einen expliziten Hinweis auf das taggen von Adressen an alleinstehenden Knoten, wenn diese für das Grundstück/Gebäude die sinnvollere Variante bieten (Bsp: Hoftore mit Briefkasten bei größeren Grundstücken oder nicht einsehbaren Gebäuden)
Immer Haustür. Denn schließlich muss man ja noch vom kostenfreien gratis Parkplatz noch zur Haustür.
Nun wäre es bestimmt sinnvoll, dem Nutzer Rhoon zu sagen, dass dies hier diskutiert wird und ihm einen link hierher zu schicken.
edit: Ich habe das soeben getan
Aber evtl. willst auch gleich zur Grillparty in den Garten… Oder zum Kellereingang um direkt in den Party-Keller zu gelangen. ![]()
bestenfalls fragt ein Router bei der Suche nach “Musterstraße 42” nach:
Haupteingang?
Nebeneingang?
Lieferanteneingang?
Angestellteneingang?
Parkplatz Besucher?
Parkplatz Angestellte?
Zufahrt Tiefgarage?
Zufahrt Parkhaus?
Feuerwehraufstellfläche?
…
Aber eine solche Erfassung mit einer Sammelrelation o.ä. gibt unser Datenmodell ja derzeit nicht her und darum ging es im Ausgangsbeitrag auch nicht
Ich muss gestehen, dass ich diese Hausnummern auch zum Haus hin verschoben hätte:
Die Hausnummer 8 zum Beispiel liegt jetzt auf der Grundstücksgrenze zur 7.
An der Wurzel des Problems liegt, dass wir die Grundstücke selbst nicht mappen dürfen (weil das irgendwann mal von jemandem so festgelegt wurde, bzw. vielleicht, um “fiddling” zu vermeiden, z.B. dass jemand sein eigenes Grundstück in OpenStreetMap vergrößert und dann in 200 Jahren seine Nachkommen sich darauf berufen können oder so), es aber in Deutschland oft die Grundstücke sind, die die Nummern erhalten.
Als Notlösung kann man allen Teilen, von denen man denkt dass es dort eine interessante Information sei, die Nummern geben, also z.B. Gebäuden, Türen, Toren und Eingängen. Im Prinzip machen wir das schon, meistens bisher allerdings nur auf einem Element, insbesondere als ein freischwebender Node oder Attribut auf einem Gebäudeumriss (sowie Adressen auf den "POI"s an dieser Stelle).
