Danke Joachim. Dann ist das mit DK5 und Hamburg 20cm ja zumindest wieder geklärt. Die Denkmalbehörde habe ich kontaktiert und warte auf Antwort.

Du schreibst dass jede Behörde die Namensnennung anders interpretiert. Ich kann verstehen, dass wenn sie sich gefordert sehen auf eine entsprechende Anfrage hin eine klare Ansage zu machen, es einfacher für sie ist, sich eher defensiv zu positionieren. Besonders in Fällen wo wir statt um eine Klarstellung darum bitten, die Nutzungsbedingungen doch (für uns) abzuändern (wie im Falle von CC-BY 4.0). Kommt auch sehr darauf an, wie man die Behörde fragt.

Doch insbesondere was die Behörde in Rheinland-Pfalz (und ähnlichen Fällen) angeht, frage ich mich auf welcher Grundlage sie meinen, fordern zu können dass die Namensnennung im unmittelbaren optischen Zusammenhang zu führen ist. In der Lizenz steht jedenfalls nichts davon. Und wie gesagt, der FAQ-Eintrag den Wulf4096 coolerweise gefunden hat, ist da mehr als eindeutig.
Naja, doch wenn man erst einmal gefragt hat, sind wir in dem Dilemma dass es dann mindestens extrem unhöflich (oder mehr) wäre dies im Nachhinein doch zu übergehen. Am besten wäre es, wenn man garnicht fragen braucht, weil es schon klar ist.

Nur mal angenommen, das BKG bzw. die Autoren der dl-de/by-2.0 Lizenz erkennen das Problem dass du ansprechen willst an und pflichten bei, die Unsicherheit wo der Quellenvermerk anzubringen ist, ein für allemal wasserfest klar zu formulieren, und zwar im Sinne von OpenStreetMap. Wie müsste dieser Zusatz dann aussehen? Und wie würde er sich von dem unterscheiden, was jetzt schon in der FAQ steht? (Frage ist durchaus in die Runde gerichtet)