Übrigens, @SpaLeo, @Jo Cassel, betreffend dem Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) und ob Informationen die über dieses Gesetz angefragt werden, nicht gemeinfrei sind:
Das heißt, es ist rechtens dass Ämter die Daten unter einer selbst gewählten Lizenz veröffentlichen. Was “verhältnismäßig” ist, ist natürlich Interpretationssache und kann Gegenstand eines Austausches bzw. am Ende gar einer Klage werden.
Das heißt aber, wenn ein Amt die Daten erstmal mit einer Lizenz versehen haben, kann man sie nicht ignorieren.
Interessant ist, was passiert wenn ein Amt die Daten ohne Nutzungsbestimmungen veröffentlicht? Gelten dann keine Nutzungsbestimmungen, also gemeinfrei? Das ist nirgends explizit definiert. Ich denke, wenn man hier Rechtssicherheit will, muss man schauen ob es dazu Gerichtsurteile gibt.