Galbinus
(Galbinus)
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Natürlich ist das gültig. Baufirmen haben das Recht und die Pflicht, für die Verkehrssicherheit trotz Baustelle zu sorgen. Ob die Schilder von jemandem Berechtigten dann vielleicht nicht ganz regelgerecht aufgestellt wurden, ist unerheblich, da - wie flohoff ja ausgeführt hat - alles, was per Schild angeordnet wird, schlüssig und passend zu sein scheint.