GerdP
(Gerd P)
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Ich halte das für den falschen Ansatz. Wenn ein VZ 250 da steht, dann hat es rechtlich eine Bedeutung. Auch wenn niemand einen Radfahrer rauswinkt und bestraft kann es im Falle eines Unfalles sehr wichtig sein. Wenn das der Normalzustand in D ist, dann sollten wir ein eigenes Tag dafür finden nach dem Motto “Ist zwar verboten, meinst aber nur so wie auf eigene Gefahr”
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