pyyjac
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Grundsätzlich sind Schilder rechtsseitig aufzustellen. Ausgehend davon, dass diese nicht rechts neben einem benutzungspflichtigen Radweg stehen, gelten diese für die Fahrbahn.
Dinge wie eine 30 km/h Beschränkung auf Radwegen dürften ohnehin wenig Sinn ergeben.