Hallo Mathias,

mit Einmündung meinte ich Straßen. Die Benutzungspflicht endet an einer solchen Einmündung, wenn sie nicht verlängert wird. Ebenso verhält es sich mit der kombination Fußweg + “Rad frei”.

Wie es mit Radwegen im allgemeinen aussieht weiß ich nicht sicher.