Mueck
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Ist das mt Fußgängern bei 205 in der frz. StVO anders als in der deutschen?
Weil bei uns haben Fußgänger keine Vorfahrt, sondern müssen, trotz 205, dem Verkehr aus der Nebenstraße Vorrang gewähren. Bei uns wäre ein “querende Fußgänger haben Vorrang” also eben nicht “nur ein Vorfahrt-Gewähren-Schild”.