Bitte neues Thema, wenn du mit dem Ball spielen willst…das wird hier sonst ein Glaubenskrieg :wink:

Die Auswirkung ist erstmal die, dass das “wegklagen” einfacher wird. Es gibt nun enge Vorgaben (Verkehrsdichte, Geschwindigkeit, Ausbauzustand), wann ein Radweg angeordnet werden kann. Eine Komune wird sich nun also zweimal überlegen müssen, ob der Radweg wirklich benutzungspflichtig sein muss oder nicht.