aighes
(Henning)
2
Nein, da immer noch gilt wo Blaues Schild, da Benutzungspflicht, wenn der Weg zumutbar und straßenbegleitend ist. Wenn der Weg “illegal” ausgeschildert wurde, muss man die Benutzungspflicht wegklagen. Die Benutzungspflicht erlischt durch das Urteil nicht automatisch.
Langfristig wird es halt weniger bicycle=official bzw. designated und weniger cycleway=track bzw. line geben, dafür mehr bicycle=yes.