Großtagespflege und Tagesmütter

Moin!

Da ich momentan alle Kindergärten in der Region Hannover erfasse, komme ich immer wieder an den Punkt, wo ich Tagesmütter und Großtagespflegen erfasst vorfinde. Ich habe das mal stupide übernommen und nicht hinterfragt, aber gibt es überhaupt einen Konsens, Tagesmütter und Großtagespflegen zu erfassen? Erfahrungsgemäß gibt es viele davon nicht sehr lange und beim Erfassen der Daten kann es durchaus sein, dass man die Grenze zur Privatspäre überschreitet.
Allerdings haben gerade Großtagespflegen oft auch schon mal 10 Kinder in Betreuung und liegen damit gleichauf mit vielen der Elterninitiativen in Form von Kinderläden. Leider bekommt man von beiden, also Tagesmüttern und Großtagespflegen relativ wenige Informationen, so dass ich außer dem Namen nicht viel erfassen kann. Auch auf Rückfragen haben sich die Damen bisher durch die Bank weg unverständlich gezeigt, mir detailliertere Informationen über die Betreuung zukommen zu lassen.

Wie handhabt Ihr das? Was davon würdet Ihr erfassen? Oder sollte ich Tagesmütter und Großtagespflege besser ausklammern?

Zu “Großtagespflege” kann ich nichts sagen, das höre ich gerade zum ersten Mal. Was Tagesmütter anbelangt: Mein Frau war mal eine Zeit lang Tagesmutter und ich denke, ihr hätte das eher missfallen, dass diese Info in OSM steht. Eine Tagesmutter ist ja keine Firma (Firmen müssen mit einem Schild an der Wand kenntlich gemacht werden), sondern jemand, der Kinder im Privathaushalt betreut. OTG sind Häuser/Wohnungen in denen Tagesmütter Kinder betreuen in der Regel nicht erkennbar. Alles in allem: Ich würde diese Info eher nicht mappen.

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Das bezeichnet einen Zusammenschluss von mindestens 2 Tagesmüttern, die zusammen mehr als 5 Kinder betreuen. Gibt es allerdings nicht in allen Bundesländern und ich hatte davon auch vorher noch nie etwas gehört :wink:

Das „Problem“ ist, dass diese Großtagespflegen einen ziemlichen Batzen an der Versorgung hier in der Gegend ausmachen – in etwa so viel wie auch die in Kinderläden organisierten Elterninitiativen, die auch „nur“ ~10 Kinder pro Einrichtung betreuen. Im Gegensatz zu den Elterninitiativen, steht allerdings keine juristische Person als Träger, sondern 2 oder mehr natürliche Personen. Einige Einrichtungen sind vergleichsweise sehr groß und nicht mehr bei den Betreibern zuhause.

Werden diese Einrichtungen eigentlich als amenity=childcare oder als amenity=kindergarten gekennzeichnet?

Vielleicht kann man das als Kriterium verwenden? Wenn eigens Räume dafür gemietet/genutzt werden mappt man es, sonst nicht?

Hier haben einige Tagesmütter schicke Schilder an der Tür. Halte ich nicht für falsch die mit childcare zu erfassen

Hör ich auch zum ersten mal. Immerhin haben wir hier in Aachen sowas Großtagespflege La Coccinelle in Aachen.

Was versteht man unter Großtagespflege?
Eine besondere Form der Kindertagespflege ist die Großtagespflege. Dies ist ein Zusammenschluss von maximal drei Kindertagespflegepersonen, die gleichzeitig bis zu neun Kinder betreuen dürfen. Die Betreuung in der Großtagespflege findet grundsätzlich in anderen geeigneten Räumlichkeiten statt.

Ist wohl im selben Gebäudekomplex wie die DAA und der Pflegeschule der DAA Aachen.

Schau ich mir bei Gelegenheit mal an …

Die gibt es auch noch hier

Großtagespflege in Kooperation mit INFORM Institut für Operations Research und Management GmbH

Eine Verwandte von mir ist Tagesmutter in einer Großtagespflege im Kreis Reutlingen, wo das über einen Verein organisiert ist (TigeR Gruppen im Landkreis Reutlingen). Ist nicht mein Mapping-Gebiet, aber wenn es das wäre, würde ich die Örtlichkeiten eintragen.

Falls dir eine private Krabbelstube aus meiner Gegend als Referenz hilft: Node: ‪Krabbelstube Sonnenblume‬ (‪4501382756‬) | OpenStreetMap

Sie ist auf einer offiziellen Liste des Landes aufgeführt, so dass aus meiner Sicht nichts dagegen spricht, sie zu erfassen.

Unsere Stadt hat auch eine Liste registrierter Tagesmütter, allerdings ohne Adressen. Aber vermutlich ist genau das einer der Indikatoren, ob man sie erfassen sollte oder nicht. Ich denke

  • Betreuung in der eigenen Wohnung
  • Nicht mit Adresse auf offiziellen Listen registriert

sind gute Ausschlusskriterien, danke.

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