anscheinend hat ein unbedarfter User mal wieder die Grenzen des Nationalparkes Sächsische Schweiz und weitere korrespondierende Grenzen geschrottet… Dem User mache ich keinen Vorwurf, aber iD, das anscheinend nicht mit solchen Dingen sauber umgehen kann…
Mag sich das mal bitte jemand anschauen? Mir fehlen das die Gebietskenntnisse und das Wissen der Grenzzusammenhänge.
Es sind auch komische neu (?) getrennte Grenzen da: z.B. Schmilka Es gibt sicher weiteres…
Das geht so nicht… Grenze ist Grenze… Ist die Landesgrenze = Nationalparkgrenze, dann ist sie es, dann hat das auch in den Daten so zu sein und nicht eine um wenige Zentimeter Verschlimbesserung.
Das ist kein ID-Problem. Auch mit ID können solche Objekte bearbeitet werden.
Er ist seit einem Monat dabei und hat offensichtlich unzureichend Erfahrung mit Multipolygonen/boundaries.
Hier hat er eine neue Relation der sächsischen Schweiz angelegt
obwohl es diese natürlich bereits gibt und die jene korrekte dabei zerschnitten
Dann hat er noch an der Kernzone einen weiteren way ergänzt, der dort nicht hingehört.
Auch wenn es hart klingt, wäre es wohl am zielführendsten diese Änderungen konsequent zu reverten. Bei dem Ausmaß der Änderungen und den aussagekräftigen Änderungskommentaren wäre die Detailprüfung Sisyphosarbeit.
Ist die Landesgrenze = Nationalparkgrenze, dann ist sie es, dann hat das auch in den Daten so zu sein und nicht eine um wenige Zentimeter Verschlimbesserung.
+1, das sollte man m.E. in Deutschland mal thematisieren weil ich es schon öfter beobachtet habe, und vor allem dort: es macht topologisch einen Unterschied ob eine Grenze/Umriss diesselbe ist oder knapp daneben läuft, manche Mapper scheinen das aber absichtlich knapp daneben zu zeichnen weil man es dann einfacher bearbeiten kann. Kann man sich einigen, davon abzuraten, diese fast-Überlappungen zu zeichnen wo es dieselbe Linie sein muss?
Ich habe nun die letzten 11 Changesets, alle ab #154025614, zurückgesetzt. Das ist die gleiche Handschrift wie beim schon mal diesbezüglich aufgefallenen User - erst massig Relationen schrotten, und dann an den beteiligten Wegen weiterarbeiten, so dass ein Teilrevert unmöglich wird…
Eventuell ist das Problem, dass bei den Nationalparkgrenzen nicht ganz klar ist, ob sie genau den administrativen Grenzen folgen.
Wenn beide wirklich deckungsgleich sind, brauch es auch keine übereinander gelegte Linien sondern es reicht für den Teil eine Linie, welche eben in bei Relationen aufgenommen wird.
Die Anlage 2 (=Karte) ist zwar nur 1:150.000 man sieht aber schön, daß die südliche Grenze erst mal der Nationalparkregion die Staatsgrenze ist. Das steht so auch in der Anlage 1 (vgl. ersten Link). Der Nationalpark selbst ist wiederum eine Teilmenge der Nationalparkregion.
Meiner Erfahrung nach ist es immer eine Gratwanderung…ich habe keine allgemeingültige Lösung.
Ich hab hier für das Biosphärenreservat Spreewald recht gute Grenzbeschreibungen… Vor allem wenn man Gebietskenntnisse hat, kommt man damit klar. Ratschläge oder immer wieder zu lesende Aussagen, eine Linie leicht versetzt daneben zu legen, führen in der Denkweise anderer aber dazu, es soll(te) so gemacht werden. Das ish in meinen Augen aber falsch.
Zum Anfang hatte ich (wenn beschrieben) Admingrenzen direkt verwendet. Ich bin davon abgekommen, weil ich es auswertetechnisch im Verlauf als besser erachtet habe, Schutzgebietsgrenzen mit Admingrenzen nur zu verkleben.
Weiteres:
Verkleben mit Landuse: da wo es eindeutig beschrieben: ja.
Verkleben mit Wasserwegen: ja, aber.
Verkleben mit Grenzen: Ja, wenn…
Wenn Geschrieben: Grenze ist Mitte der Straße… Nein
Gründe:
zu 1. Landuse verändert sich tendentiell eher wenig. Kann man machen.
zu 2. “ja, aber” weil: wie lange liegt die Ausweisung des Gebietes zurück? Ist eine Landesdgrenze betroffen? Ist eine Kreisgrenze innerhalb eines Bundeslandes betroffen? Bei letzterem kämen Vorschriften wie Verfahrensvorschriften zur Behandlung von Gewässern im Liegenschaftskataster (Gewässererlaß) zum Tragen. Die Grenze kann sich defakto abkoppeln.
zu 3. “ja, wenn” deshalb, weil man die Admingrenzen zum Zeitpunkt der Ausweisung beachten muß… Mitunter ist aus einer, in der Verordnung textlich beschriebenen Kreisgrenze nur noch eine Gemarkungsgrenze geworden oder die Grenze gibt es aufgrund vor Boden- oder Flurneuordnungsverfahren gar nicht mehr. Bei letzterem gilt die Grenze zum Zeitpunkt der Ausweisung.
zu 4.: pragmastische Gründe. Straßeneigenschaften ändern sich tendentiell gegenüber dem anderen schneller mal… Aber auch bei Straßen muß man (eigentlich) den Stand zum Zeitpunkt der ausweisung des Gebietes betrachten und nicht den aktuellen.
Im konkreten Fall sollte der Fall wohl klar sein. Grenzen von Staaten verändern sich nicht sehr häufig und ich sehe sie auch nicht in naher Zukunft verschwinden.
Hier sollte die gleiche Linie in beide Relationen aufgenommen werden.
Bundesländergrenzen sind auch Grenzen, an denen solche Kategorien von Schutzgebietsgrenzen üblicherweise enden. “üblicherweise” deshalb weil es selten Ausnahmen gibt. Der Naturpark Barnim (Grenze ist bisher nicht in OSM ) hier in Brandenburg ist so eine Ausnahme: der reicht ländergrenzend bis nach Berlin hinein.
Das trifft auf andere Schutzgebietskategorien auch zu. Auch bei Kreisgrenzen muß man aufpassen. Es gab mal eine Zeit, da oblag es z.B. den Landkreisen NSG’s auszuweisen. Dann trifft das auch darauf zu: Dann (ggf. alte) Kreisgrenze = Schutzgebietsgrenze.
Ob man ein Admin-Grenz-Segment in Schutzgebietsrelationen nachnutzen sollte oder nur “verkleben”, da scheinden sich die Geister. Man findet immer mal wieder die eine oder andere Meinung. Anfangs war ich minimalistisch und hab das gemacht, mittlerweile verklebe ich lieber, weil ich gegebenfalls auf Relationen bei Schutzgebieten verzichten kann.
…aber das ist es… Ich sehe darin kein allgemeingültiges Patentrezept, das ist u.a. die Gratwanderung…