Jetzt noch mal zur Urheberrechtsfrage: so wie ich das verstanden habe, können Hauptsatzungen von Städten als Quelle verwendet werden, wenn sie eine Karte enthalten. In Leverkusen ist das - auch online verfügbar - offenbar der Fall.
Ebenso in Dortmund auf Stadtbezirksebene, siehe Seite 17 auf https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremrech.nsf/c4c77f9eab073efdc12574ac0066b9fa/399b37e78020a476c12578390031060b/$FILE/Anlagen_02960-10.pdf
Sehe ich das richtig, dass diese Quelle für die Bezirke verwendet werden könnte?
Und wenn ich das jetzt machen wollte, könnte ich dann mit dem entsprechenden Haken bei “Meine Änderungen sollen überprüft werden” (den ich zuletzt nicht gesetzt hatte), loslegen?