naja, mal angenommen §5 UrhG greift hier: Du müsst auf dem fertigen Werk, also bei openstreetmap.org unter der Karte die Quelle angeben, nicht in den Untiefen der OSM DB. Das wird schon schwieriger. Und neben dem Urheberrecht mußt Du auch das Datenbankrecht und eventuelle bundeslandspezifische Vermessungs- und Geoinformationsrechte beachten (bspw in BaWü das Vermessungsgesetz http://dejure.org/gesetze/VermG_))

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