SunCobalt
(Thomas)
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man muß aber auch erwähnen, dass das eine Grauzone ist, recht hellgrau zwar, aber nicht unbedingt perfekt. Bspw. Flächennutzungspläne: Es finden sich Meinungen von Juristen die meinen, die wären frei. Die Städte und Gemeinden sind da anderer Meinung.
Desweiteren hat das Landgericht München eine analoge Karte als Datenbank anerkannt. Die Freistellung vom Urheberrecht für Gesetzte hilt für das Urheberrecht, nicht für den Schutz der analogen Datenbank, sprich Karte…so blöd das auch klingt. Andersrum hat das Landgericht auch gewissen Kriterien an die Karte gestellt. Also alles im allem ein Gebiet, in dem sich Juristen jahrelang austoben können. Ich persönlich mappe Karten, die Bestandteil einer rechtsverbindlichen Veröffentlichung sind. Aber ob das jemand anderes macht, muss er selbst entscheiden. In Anbetracht der unterschiedlichen Juristenmeinungen hilft nichtmal die Rücksprache mit einem Anwalt, sondern nur ein Durchkämpfen bis zum BGH. Und auch dann gilt es nur für einen speziellen Fall. Toll, oder?
P.S. Das ist jetzt recht verkürzt. Mit Argumenten für und wider kann man sicherlich einen Abend füllen