Fabi2
(Fabian)
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So, jetzt wärme ich das mal wieder auf.
Genau das würde mich auch mal interessieren. Ich habe nämlich gerade gesehen, das die Aachener Mapper schon eine Liste ihrer Ortsatzungen mit Plänen drin im Wiki haben (was mich auf die Idee gebracht hat mal nach Ortsbausatzungen zu suchen). Dort ist das glücklicherweise ja auch eindeutig als zur Satzung gehörig erklärt worden, also eindeutig ein “amtliches Werk”. Nur was ist mit Plänen, welche Anlagen zu Satzungen sind und nur z.B. als z.B. “Anlage 1” referenziert werden. Siehe z.B. http://www.greifswald.de/ortsrecht/baurecht/gestaltungssatzungen.html
Die deutsche Wiki schreibt da “Die Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz für Amtliche Werke nach § 5 UrhG gilt für Karten hingegen nur dann, wenn eine Karte oder ein Plan explizit im Zusammenhang mit einer amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht wurde.” Das ist hier ja der Fall, nur Wikipedia ist ja keine verläßliche Quelle und dehalb frage ich, ob jemand was genaues weis.
Klar werden die Pläne auf der Homepage “im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht”. Außerdem steht auf vielen Plänen auch noch explizit “Satzung” drauf wie z.B. bei http://www.greifswald.de/fileadmin/eigene-dateien/cf21997947/Baurecht/Bebauungsplaene_Satzungen/Einfacher_Bebauungsplan_Nr.4-Speicher_Guetzkower_Landstrasse-_Satzung.pdf wo sich sogar noch der OB zu den Änderungen ausgelassen hat, was aber nicht immer der Fall ist bei den Satzungsanhangsplänen ist.
Kennt sich da jemand aus und hat verläßliche Infos?