Gibt es Grenzen, was auf Firmengelände gemappt werden darf?

Hallo,

finde ein Note auf einem Firmengelände, wo der Hinweis auf einen fehlenden Tunnel auf dem Firmengelände kommt.

Darf so etwas gemappt werden? Oder gilt hier der Grundsatz, Firmengelände ist privates Gelände und wird nicht betreten. Es werden nur die Außengrenzen und was sichtbar ist, gemappt?

Rüdiger

Nein, alles was (von oben, Luftbilder) sichtbar ist kann gemapped werden.

“on the ground” und “verifizierbar” sind die beiden Stichworte.

Und: Mapper können ja auch Firmenangehörige sein, die wissen was erlaubt ist (Fotografierverbot, …), wie es dort aussieht, wie die Beschilderung ist, … Wenn es zwei oder mehr sind ist die Verifizierbarkeit gegeben.

Siehe bei uns in München: Bundeswehr-UNI im Süden. Viele Interna sind von dort studierenden OSM-Mappern gemapped worden.

Ein Tunnel ist eher nicht von oben sichtbar, oder?

Deswegen “(von oben, Luftbilder)” in Klammern. Wer Zugang zum Gelände hat kann den natürlich mappen …

Hier wichtige Infos. Es handelt sich um den Note 1562347 “Tunnel von Projekthaus zu Geb. 16 fehlt (Schleichweg)”, erstellt von Anonym https://www.openstreetmap.org/note/1562347

Das Gelände gehört zum Entwicklungsbereich von BMW. Ich kenne mich dort gut aus, weil ich bis knapp vor 2 Jahren dort gearbeitet habe und nun in Rente bin. Mit dem Smartphone aufs Gelände zu ziehen, würde ganz schnell zu einem Termin mit dem Werkschutz und Informationsschutz führen und sehr heftig werden. Die Flächen der BMW Entwicklung sind absolutes Fotografierverbot.

Interessant, daß ein User Anonym ohne Mailadresse diesen Note erstellt hat. Wenn es zulässig ist, sollte man seinen erreichbaren Account dafür nennen. An der Schreibweise Geb. 16 merke ich, daß es ein BMW Mitarbeiter ist, da in der BMW Gebäude immer mit Geb. abgekürzt werden. Es gibt einen spezifischen BMW Dialekt, den man sofort erkennt.

Aus der Erfahrung kenne ich die Örtlichkeiten gut.

Ich frage mich nur, ob es Sinn macht, werksinterne BMW-Wege in der Unterwelt zu mappen? Gebäude ja, aber mehr nicht, ist meine Meinung.

Nein, das macht für OSM-Zwecke keinen Sinn. 1. Außenstehenden kann es völlig egal sein. 2. Der Betrieb selber wird davon ausreichende Pläne haben.
Persönlich halte ich auch von den Fußwegen wie https://www.openstreetmap.org/way/343041791 innerhalb der Gebäude wenig und würde dazu tendieren diese zu löschen, da hier kaum eine Erlaubnis des Betriebs vorliegen wird…

… wenn er das vom Eigentümer erlaubt bekommt. Zumindest sehe ich da ansonsten ein nicht unerhebliches rechtliches Risiko ( https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html ). Ansonsten: Wozu? Nur weil man es kann?

Der von Dir verlinkte Weg ist Entwicklungsbereich. Ich bin dort entlang gelaufen. Es wäre sinnvoll im OSM Wiki solche werks-internen Routen in Gebäuden mit “Löschen” und “No-go-Area” zu definieren. Dies ist privat und geschützt.

Alles, was man vom Luftbild sehen kann, sollte gemappt werden.

… mal abgesehen davon, dass highway=footway sowieso das falsche “tagging” ist. Für solche Indoor-Gänge ist highway=footway + tunnel=building_passage nicht gedacht. Dazu steht auch was hier: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:tunnel#Hausdurchgang
Geeigneter wäre indoor=corridor oder highway=corridor

Ich sehe kein Problem darin, auf Werksgeländen zu mappen. Natürlich nur, solange sich an Gesetze und Verträge gehalten wird.
In Arbeitsverträgen gibt es häufig eine Verschwiegenheitsklausel nach dem Motto “Man darf keine internen Informationen weitergeben, außer diese sind allgemein bekannt bzw. sowieso öffentlich zugänglich.”

Vermutlich sollte der Tunnel also nicht gemappt werden. Aber wenn die Unternehmensleitung der Meinung ist, man sollte diesen ruhig in OSM aufnehmen, dann spricht nichts dagegen.

Gibt es belegbare Beispiele, wo in Entwicklungsbereichen mit Fotografierverbot gemappt wurde und dies mit Zustimmung der Unternehmensleitung? Würde mich mal interessieren.

Na ja, nicht gerade mit Zustimmung, aber Schweigen ist ja auch eine Reaktion.

Ich wurde von Sicherheitsoffizier der Bundeswehr-Uni (Fotografierverbot auf dem Gelände) angeschrieben (E-Mail).
Es sei aus Sicherheitsgründen nicht erwünscht, Details der Uni (z.B. das Gebäude des Uni-Präsidenten, des Prüfungsamtes, …) zu mappen.
Nach einem Hinweis meinerseits auf die Webseite der BW-Uni, dass dort diese Details verfügbar seien, kam keine Reaktion mehr.

Aber es kommt immer auf den Einzelfall an, und mappen kann man auch ohne Fotos zu machen.

Ein anderes, positives Beispiel ist die Paulaner Brauerei, die uns seinerzeit gebeten hat (die Pressesprecherin) die Baustelle und die Umgebung nach Vorlage zu mappen, damit die Baustellenfahrzeuge an die richtige Stelle navigieren können.

Sorry für die vielen extra Posts, aber die Beispiele kommen mir nur nach und nach in den Sinn …

Positives Beispiel: Flughafen Gesellschaft München, die die Grundrisse der Gebäude im Rahmen einer Masterarbeit in OSM einbringen (wollen/wollten/…). Kenne den Status nicht.

Danke für die Beispiele. Richtig, es gibt Firmen, die ein Mappen zulassen oder sogar aktiv unterstützen. Dies sind alles Firmen, wo das Thema Geheimhaltung und Informationsschutz nur eine geringe Rolle spielt. Bei Paulaner werden wohl kaum neue Bierflaschen von Erlkönigjägern fotografiert. :wink:

Bei BMW und allen Autoherstellern ist das Thema Informationsschutz ein wichtiges Thema. Jede neue Modellgeneration wird in der Entwicklungsphase geschützt, solang es nur geht und nur mit Tarnung an Karosserie, Beleuchtung usw. auf die Straße gelassen.

Es ist doch wohl ein riesiger Unterschied ob man Fotos veröffentlicht oder lediglich grobe Infrastrukturpläne. Wenn die Kenntnis von Gebäudenummern und der Lage von unterirdischen Tunnels ausreicht um Industriespionage zu betreiben, sollten die Firmen ihr Sicherheitskonzept dringend überarbeiten :stuck_out_tongue:

Volle Zustimmung.
Wir denken bei all den gemappten Dingen in der Karte zunächst ja nicht an Vandalismus…
…und freuen und über jedes Detail.

Nur wenn das Kartierte effektiv nicht überprüfbar ist, kann ja theoretisch jeder nach belieben was reinmalen…

So als Beispiel: https://www.openstreetmap.org/way/177657810#map=19/51.17848/6.83729
Per Googel habe ich bis heute keinen Gebäudeplan für das Gelände gefunden.
Geht ja nur um den kleinen Laden hier… https://www.openstreetmap.org/way/150856628#map=15/51.1795/6.8429

Schadet jedenfalls niemandem, mit dem Fotografierverbot hat das überhaupt nichts zu tun, weil es da darum geht, keine Firmengeheimnisse (z.B. Versuchsfahrzeuge und neue Modelle, ggf. Produktionsverfahren, etc.) preiszugeben.

Der zitierte BGB Paragraph scheint mir nicht zu passen für die Beantwortung der Frage. Dazu gibt es weiterhin auch übergeordnete Rechtsnormen, z.B. das deutsche Grundgesetz, Art. 14:

Was Grundeigentum aber auch Rohstoffe und Produktionsmittel angeht, ist Art. 15 aufschlussreich:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Verstehe ich nicht. Ich habe keinesfalls mit dem Fotografierverbot argumentiert. Aber das kann man daraus natürlich ableiten.
Teilzitat mit fetter Hervorhebung von mir: “… mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen…”.
Das gilt auch, wenn es niemandem schadet - das ist rechtlich nämlich hier nicht relevant. Oder siehst Du in dem Paragraphen Wörter, wie schaden/stören etc.?
Interessant wären Rechte Dritter. Ich wüsste jetzt nicht, worauf ich hier einen Rechtsanspruch haben könnte.

Und der ziterte Art. 14 Grundgesetz schränkt das natürlich ein.
Absatz 1 ist die Basis des Vorstehenden und widerlegt es nicht.
Absatz 2 ist hier nicht einschlägig, da es nicht dem Gemeinwohl dient, wenn man Interna (also insbesondere nicht von außen Sichtbares) auf Privatgelände mappt.
Absatz 3 und Art. 15 hat mit dem hier Gesagten rein gar nichts zu tun.

Mit Firmengeheimnis habe ich ebenfalls nicht argumentiert - das wäre in der Tat nicht damit begründbar, da zum Beispiel Erfindungen/Ideen keine Sachen sind.

Also ich persönlich ziehe diese Grenze bei Informationen die für Dritte relevant sind (Lieferanten, Handwerker, Feuerwehr, Polizei etc.).

Denen hilft es wenn sie wissen “Ah, da hinten ist Gebäude B4 und hier drüben der Weg führt zu E5”, “Wo ist denn hier die Kantine?” oder “Zwischen Gebäude A und B finde ich auch noch einen Hydranten”, das sind auch Informationen die man (je nach Zaunbeschaffenheit) auch von außen sieht und auch mit Fotografierverbot auf dem Gelände mappen kann.

So Infos wie “Entwicklungsabteilung” etc. haben auf OSM nichts verloren, das ist IMHO auch zu dynamisch als das es zu mappen ist.