Geschwindigkeitsüberwachung

Das besitzen von POIs bzw. einem Navi mit Radarwarn-POIs ist erlaubt…das benutzen wird, soweit ich das letztens gelesen habe, mittlerweile mit einem Punkt bestraft. Habe sogar von Konfiszierungen von Navis gehört welche einen extra Radar-Warnmodus haben :confused:

Höre grade vom Kollegen: bei Benutzung eines Gerätes mit extra eingebautem Radarwarner (irgendein Garmin 13xx kann das) wird das Gerät konfisziert, 75 € Strafe fällig sowie 4 Punkte (!)

Wer das von AlphaRay gesagte genau wissen will:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Bußgeldkatalog Erlaß 109a
Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - Anlage 13 (zu § 40) - Punktbewertung nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem
4. mit vier Punkten folgende Ordnungswidrigkeiten:
4.10 als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören

Also z.B. ausgeschaltet im Handschuhfach dürfte man ein solches Gerät wohl mitnehmen … und als Hochgeschwindigkeitsfahrradfahrer dürfte man es anscheinend sogar weiterhin nutzen. :smiley:

Man könnte ja die POIs der radaranlagen “umbenennen”…z.B. “McDööf”… und sich dann 500 meter vor jedem McDööf warnen lassen… :roll_eyes: :smiley: