Geschwindigkeitsbegrenzung Wechsel auf Zeitbasiert , wie ist die interpretetation

Hi zusammen,

Rätsel gerade ob hier nach STVO ein Schild fehlt oder nicht :smiley:

Folgendes Bild in Fahrtrichtung:

===== ( 30 ) ========| | ===== | | ==== ( 30 ) [ Mo-Fr 7-16 ] ============= ( 50 ) ===== >

zum einen hat man wieder das Problem dass man von der Querkommenden Straße nicht weiß welche Geschwindigkeit gerade herscht | | = Kreuzung

aber was bitte zählt außerhalb der Zeitbegrenzung beim zweiten Schild?

Da ja die 30 nirgendwo aufgehoben werden, hat das Zeitbegrenzte Schild automatisch den Charakter eines Zeichen 278 außerhalb der Begrenzung?

Hätte jetzt irgendwie erwartet, dass da ( 50 ) ( 30 ) [ Mo-Fr 7-16 ] stehen müsste

Grüße
Patrick

Ist das innerorts?

Ich würde mal sagen: weiterhin 30. Dass das vermutlich nicht gewollt ist und da eigentlich eine 274-50 oder Ähnliches drüber stehen sollte … dumm. Ich würde da mal nachfragen.

Eine ähnliche Beschilderung gibt’s ja auch öfters auf Autobahnen: 120 und irgendwann vor einer Kurve dann: 80 bei Nässe. Das heißt nicht, dass man dann schneller als 120 fahren darf, wenn’s trocken ist… aber eindeutig ist das sicher nicht und es wäre besser wenn 120 80 (bei Nässe) am selben Mast hingen.

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ja, hab jetzt auch mal zeig gehabt nen alten mapilly stream von mir zu betrachten:

https://www.mapillary.com/app/?lat=50.436039079528&lng=8.0359440656172&z=17&pKey=1673960699602743&focus=photo

da sieht man auch schon 2019 die Schilder.

Eine ähnliche Beschilderung gibt’s ja auch öfters auf Autobahnen: 120 und irgendwann vor einer Kurve dann: 80 bei Nässe. Das heißt nicht, dass man dann schneller als 120 fahren darf, wenn’s trocken ist… aber eindeutig ist das sicher nicht unnd es wäre besser wenn 120 80 (bei Nässe) am selben mast hingen.

bist du dir da sicher? Offenbar fängt doch da eine neue Strecke an, wo man bei Nässe nur noch 80 fahren darf, während bisher 120 war. Wenn weiterhin 120 gelten soll müsste das drüber stehen.

Vermutung: Man geht offenbar davon aus, dass die Einmündung vor dem Schild “(30) [Mo-Fr 7-16]” die generelle Begrenzung (30) aufhebt. Also wäre auf dem folgenden Abschnitt wieder (50). Da das aber ein Schulweg ist, hat man “(30) [Mo-Fr 7-16]” angeordnet (auch in Gegenrichtung).

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Ja, sicher:

Aus: Aufhebung von Geschwindigkeits­beschränkungen – Die 4 Fälle – stvo2Go

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Ok dann hatte ich es doch richtig gedacht. Dann schreib ich die mal an :smile:

habe mittlerweile mal Feedback von der Stadtverwaltung bekommen. laut deren interen Prüfung und Rücksprache ist die obige aussage entweder veraltet oder falsch.

Laut Rücksprache gilt außerhalb der angegebenen Zeit keine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung mehr, wenn nicht zusätzlich noch eine weitere Geschwindigkeit angebracht wurde

Sprich:

[ 30 ]
[ 30 ]
[ Mo-Fr 7-16]

wäre immer 30

[ 30 ]
[ Mo-Fr 7-16]

impliziert im Ort

[ 50 ]
[ 30 ]
[ Mo-Fr 7-16]