Vielleicht bin ich noch nicht lange genug dabei um das ohne Erklärung zu verstehen. Warum empfielt man das Eintragen beider Werte, was dann zu Problemen wie oben beschrieben führt, wo man sonst in der IT möglichst redundante Daten vermeiden will?
Und wenn man es wünscht, warum gibt es bei einer Datenbankaktualisierung keine entsprechen Überprüfung?
Warum einfach, wenn es kompliziert auch geht?:rolleyes:
Man kann auch einfach nur die Geschwindigkeit eintragen. Das wird von den diversen Routern und karten genauso ausgewertet , wie mit dem ganzen Drumherum.
maxspeed=70 source:maxspeed=DE:sign oder *source:maxspeed=DE:sign:274-70 *
source:maxspeed=DE:rural bedeutet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen (außer Autobahnen und Kraftfahrstraßen) außerhalb von Ortschaften gemeint ist, das wäre 100km/h. Wenn sie durch Verkehrsschilder eingeschränkt ist(wie in diesem Falle), trifft source:maxspeed=DE:sign(:274-70 ) zu.
Es ist sinnvoll, beides anzugeben, weil einmal die Vmax den Routern bereitgestellt wird und einmal der Grund dafür angegeben wird.
Wenn die StVO mal geändert werden würde (Vmax ausserhalb von Ortschaften z.B. auf 80km/h begrenzt), wir vor 2? Jahren in Frankreich, könnte man die Vmax relativ einfach auf den neuen Wert setzen, vorausgesetzt, dass source:maxspeed=rural getaggt ist.
Sowas händisch auf nem Tablett zu tippen ist nicht so mein Ding. Ich wollte aber die Sonne genießen
Das ist mir auch aufgefallen.
Das würde ja auch Sinn machen.
zone:30 1:1
Das sehe ich auch so. Aber es wird hier im Forum häufiger darauf hingewiesen, dass das Wiki so eine Art Gesetzbuch wäre. Was ich aber nach einiger Lektüre für übertrieben halte. Aber da steht nunmal
Hierfür wird empfohlen, die gesetzlich festgelegte Beschränkung in den Schlüssel maxspeed= aufzunehmen und die Herkunft mit dem Schlüssel source:maxspeed=<Ländercode>: anzugeben. *
Also mache ich es so, wie ich es für richtig halte?!
Aber source:maxspeed=rural bedeutet ja grundsätzlich nicht, dass maxspeed=100 ist. 100km/h gilt nur für Fahrzeuge mit weniger als 3,5t Gesamtgewicht. LKWs dürfen nur 80km/h fahren. Und ich habe irgendwas im Kopf, dass sie Stellenweise sogar nur 60 fahren dürfen. Also ist die Angabe mayspeed=x doch eigentlich falsch. Jetzt bin ich
genau, man kann ja auch innerorts 50er Schilder aufstellen z.B. und wenn sich dann 50 innerorts als default ändert, dann bleibt dort weiterhin 50 bis das Schild geändert oder abgebaut wird
Es gibt eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften (nicht für Autobahnen und Kraftfahrstraßen anderen dafür ausgebauten Straßen*) und die beträgt 100km/h.
Und es gibt bauartbedingte und zulassungsbedingte Höchstgeschwindigkeiten. Die werden im allgemeinen nicht extra getaggt. Es gibt Routing-Programme für LKW, die aus source:maxspeed=rural ableiten, dass der LKW nur 60km/h fahren darf. Das ist ein Problem des Routers, nicht von OSM.
maxspeed:hgv sollte nur benutzt werden, wenn es eine abweichende Vmax für LKW gibt, die explizit ausgeschildert ist.
*Achtung, das blau geschriebene habe ich erst später geändert, nachdem ich von anderen Forenten auf meinen Fehler hingewiesen wurde.
Warum hört man das immer wieder! Sorry, falsch. Die Befreiung von der generellen Höchstgeschwindigkeit gilt für Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Schnellstraßen (d.h. mehrere Fahrstreifen pro Richtung, Überholen im Gegenverkehr ausgeschlossen, bauliche Trennung muss nicht sein, aber mindestens durchgezogene Linie). So eine Straße kann Kraftfahrstraße sein, aber muss nicht. Umgekehrt kann eine Kraftfahrstraße autobahnähnlich ausgebaut sein, aber muss nicht. Es gibt jede Menge normale Landstraßen als Kraftfahrstraße, zB hier: https://www.mapillary.com/app/?pKey=300846731650640
Kraftfahrstraßen unterscheiden sich von normalen Landstraßen nur durch die (autobahnähnliche) Beschränkung auf Kraftfahrzeuge, die mindestens 60 fahren können.
Das liegt daran, dass es drei Stufen der “autobahnähnlichen Straße” in Deutschland gibt, somit ist das alles nur die halbe Wahrheit.
Es gibt:
Außerörtliche Straßen ohne bauliche Trennung, jedoch mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung (2+2 mit durchgezogener Linie). Hier gilt für <3,5t zGG Richtgeschwindigkeit, für >3,5t zGG gilt jedoch immernoch 80 bzw. 60 km/h-Tempolimit. (§3 Abs 3)
Außerörtliche Straßen mit baulicher Trennung (unabhängig der Fahrstreifenanzahl), gilt die Regelung aus 1. analog.
Auf außerörtlichen Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung gilt für alle Fahrzeuge die angehobene Maximalgeschwindigkeit bzw. für <3,5t Richtgeschwindigkeit (unabhängig der Fahrstreifenzahl)
Der Tag ist praktisch, denn er ermöglicht bei Veränderungen (zB Senkung der Ausserortsgeschwindigkeit auf 80 km/h) eine gezielte Suche. War sehr praktisch als hier in Schweden neue Kategorien eingeführt wurden.
Ich würde ihn nur setzen, wenn es KEINE Beschilderung gibt. (Beschilderung kriegt den Verkehrsschild als source)
Zwar ist es schon richtig, dass das Maxspeedtag eigentlich eine Doppelung ist, wenn es ohne zwingenden Grund eingetragen wird. Allerdings lassen sich die Zonen nicht Treffsicher zuordnen und das eine ist eine Fläche (Zone) und das andere eine Linie (Strasse). Und daher ist diese Doppelung meines Ermessens nicht kritisch.