ich wurde angeschrieben da ich bei einer Autobahnausfahrt die maxspeed geändert hatte.
Derjenige war der Meinung das der Verzögerungsstreifen mit 100 eingetragen werden müsste da es ja außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist.
*“please pay attention to maxspeed on your changes.
There you have reduced from 100 to 50, which does not correspond to the reality. The 50 km / h start only from the place name Hamburg. Before that, 100 applies, which applies outside of closed towns. On motorways there is generally no limit on speed, as soon as the cancellation sign comes, 100 applies unless otherwise stated.” *
Dieses ist allerdings falsch, wenn keine Geschwindigkeitsangabe besteht soll der Fahrstreifen zum abbremsen verwendet werden. Der ADAC empfehlt hier eine Geschwindigkeit von 50~60 km/h. So ähnlich hatte ich es mal gelernt: Link
Ich hatte paar Ausfahrten angesehen und es scheint das diese alle mit 100 km/h gemappt sind.
Wurde das mit 100 für D festgelegt und soll das so bleiben?
Ein Verzögerungsstreifen ist ein Fahrstreifen einer Autobahn, da gilt die gleiche Begrenzung wie auf der Autobahn selbst (solange nicht anders beschildert). 50 km/h wäre sinnlos, dann müsste ich ja schon auf der Autobahn von 130 km/h herunterbremsen um dort nicht zu schnell zu fahren.
Auch die Straße nach dem Verzögerungsstreifen gehört zur Autobahn, bis zum entsprechenden Schild 330.2.
Nope, wie der Name das schon aussagt ist es ein Verzögerungsstreifen um die Geschwindigkeit abzubauen. Laut Polizei soll hier Verzögert werden und nicht beschleunigt werden. Wenn z.B. auf der AB 80 km/h erlaubt sind würde die jetzige angewendete Logik nicht passen.
Wie ich schon schrieb, “die gleiche Begrenzung wie auf der Autobahn”, in deinem Beispiel also 80 km/h.
Zeig uns doch bitte ein Beispiel, an dem an einem Verzögerungsstreifen explizit mit “maxspeed:lanes” eine Geschwindigkeitsbegrenzung getaggt ist, die höher ist als die auf der Autobahn.
Mit der Logik bezog ich mich auf dem englischen Kommentar, dass die Verzögerungsstreifen mit 100 getagt werden sollen, da es außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist.
Laut Polizei (Ich weiß die wissen nicht alles was in der StVO steht ) bedeutet das Schild ende der Autobahn nicht das bis dahin mit der auf der Autobahn ausgeschilderten Geschwindigkeit gefahren werden darf. “Auf dem Verzögerungsstreifen soll die Geschwindigkeit gedrosselt werden so das man mit angepasster Geschwindigkeit um die Kurve kommt und rechtzeitig halten kann falls hinter der Kurve ein Stau oder ein stehendes Fahrzeug ist.”
Für mich ergebt das, dass es falsch ist den V-Streifen mit der selben Geschwindigkeit wie die AB zu setzten.
Na ja wenn’s danach geht möchte ich sehen wie ein normaler Fahrer die Kurve in der Ausfahrt mit 100 nimmt
Stellt sich nun die Frage wie soll es im allgemeinen in D für die V-Streifen ohne Beschilderung gesetzt werden? Ohne? practical? …
Wer entscheidet das?
Bei einem Verzögerungsstreifen liegt es in der Natur der Sache, daß die Geschwindigkeit von sagen wir mal beispielsweise 120 auf z.B. 40km/h verringert werden muß.
An keiner Stelle ist bereits eine für die Verzögerungsspur gültige Geschwindigkeit ausgeschildert (daß heißt aber nicht, daß es nicht in Sonderfällen solche Ausschilderungen geben kann)
Diese Empfehlung ist zwar nett und eine sicherlich gute Handreichung für Fahranfänger für einen konstuierten Idealfall, mehr aber nicht. Daraus ergibt sich kein allgemeingültiges Regelwerk. Wie stark die Geschwindigkeit reduziert werden muß, kommt immer auf die Situation an (und ein bisschen sollte man als Autofahrer schon noch nachdenken und vorrausschauend fahren).
Beim Schönefelder Kreuz sollte man in ersten Beispiel schon die 40km/h einhalten. 10-15km/h zu schnell und du bekommst Probleme (Fliehkräfte). Im zweiten Beispiel wäre eine Reduktion auf 50-60km/h völlig kontraproduktiv und unnötig, da 80km/h zulässig.
Beide Stellen befahre ich regelmäßig.
Ist zwar nett, ich persöhlich halte nicht viel davon, da es in meinen Augen eine subjektige, individuelle und persönliche Einschätzung des Mappers ist.
Die Geschwindigkeit die man fahren darf, ergibt sich eindeutig aus der StVO (*), allerdings gilt auf Autobahnen (und zu denen gehören sowohl Verzögerungsstreifen als auch die Ausfahrten bis zum “Ende der Autobahn”-Schild) keine ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzung. Deswegen wird auch keine eingetragen. Wenn keine Schilder stehen ist maxspeed=none korrekt, nach Belieben ergänzt durch das sehr subjektive “maxspeed:practical”
Ich klimke mich mal in die Diskussion ein, da ich mit User PFMLB über das Thema in einem Changeset bereits diskutiert habe.
Hier mal der Link zu diesem CS: Änderungssatz: 76464393.
Leider finde ich das Thema hier im Forum nicht, in dem bereits die Problematik von maxspeed auf Ab-/Zufahrten von Autobahn diskutiert worden ist.
Wie bereits ich in obigem CS erläutert, und von vielen bereits hier geschrieben: Gilt auch auf einer BAB-Abfahrt die Geschwindigkeit, welche auf dem BAB-Abschnitt auch schon vorher galt, wenn nicht explizit anderes beschildert. Nach Aufhebung der BAB durch Zeichen 330.2 gilt die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung für Straßen außerhalb von geschlossen Ortschaften, wenn nicht anderes explizit beschildert. Folgt ein Ortseingangsschild, so gilt ab dem Schild 50km/h.
Und noch ein Punkt: Maxspeed drückt in OSM die maximal erlaubt Geschwindigkeit aus und keine subjektive Meinung eines Mappers. Kann auch hier nachgelsen werden: Wiki
Man kann zwar Schneller als 50 fahren aber man sollte die Gegebenheiten kennen.
BTW die Autobahn endet nicht am Schild sondern an der Kreuzung dann ist die regionale Polizei zuständig, davor die Autobahnpolizei/Bundespolizei.
Was Polizei, Fahrlehrer, ADAC und sonstige Verbände labern ist irrelevant. Das sind alles nur Empfehlungen. Es gilt, was in der StVO steht bzw. was Gerichte urteilen.
Im konkreten Fall ist auf der Autobahn maxspeed=120 getaggt (stimmt das überhaupt??), das sollte auch auf der Abfahrt getaggt werden, die ja Teil der Autobahn ist. Dort ist derzeit maxspeed=100 dran, könnte also falsch sein. Dann folgt Ende-Autobahn (Ich glaube man ist hier außerorts), also maxspeed=100. Paar Meter weiter steht die Ortstafel, also maxspeed=50. Die paar Meter braucht man wegen mir nicht separat mappen, also gäbe es hier (so 120 stimmt) einen Sprung von 120 auf 50.
Woraus schließt du das?
Meiner Auffassung nach kommt es darauf an, ob man gerade inner- oder außerorts ist. Innerorts gilt 50, außerorts 100.
Autobahnen können nämlich auch innerorts sein, vgl. StVO/18/5/1:
Ist zum Beispiel in der Gegenrichtung interessant: Mapillary
Ich sehe dort kein Orts-Ausgangs-Schild. Bis zum Autobahn-Schild darf man 50 fahren, danach gibt es kein Limit. Erst am Ende der Auffahrt ist 100 beschildert. Natürlich muss man trotzdem mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Aber das gilt immer und überall.
Das maxspeed=100 an https://www.openstreetmap.org/way/329485056 ist also falsch, weil da kein Tempo 100 beschildert ist.
Das ergibt sich dadurch, das erst mit vorhanden sein des Verkehrszeichen 310 eine Ortschaft beginnt. Die BAB ist ein Sonderfall. die Außnahme beruht aber auch auch darauf, das ein anderes Verkehrsrecht gilt mit dem setzten von Zeichen 330.1.
Um es vllt mal zu verdeutlichen:
Innerorts 50 => Auffahrt auf BAB mit Z330.1 => maxspeed=none
BAB maxspeed=none => Abfahrt von BAB mit Z330.1 => maxspeed=100 => Ortstafel Z310, maxpseed=50
Ich denke nicht. Wenn das so wäre, würde in der StVO etwas von “Z330.1 ersetzt die Ortsausgangstafel” stehen, aber nicht “Autobahnen […] innerorts”. Irgendwie muss ja das “innerorts” beendet werden. Nach der Formulierung in der StVO wird es aber eher “überstimmt” durch die Autobahn.
Aber das dürfte ohnehin ein akademisches Beispiel sein - oder haben wir tatsächlich irgendwo einen Fall von Autobahn innerorts ohne Ortstafel an der Abfahrt?