Gerichte bestätigen Gültigkeit von Creative-Commons-Lizenzen

(zwar in Israel und Belgien, aber schon mal nicht schlecht)

http://www.golem.de/1101/80916.html

Ja und? Das waren ja auch Sachverhalte (Fotos, Musik) für die Creative Commons gedacht ist.
Über die Unmöglichkeit Daten wie bei OSM per Urheberrecht zu schützen, sagen diese Urteile rein gar nichts aus.

Edbert (EvanE)

Klar sagt das nichts über das Urheberrecht der OSM-Daten aus. Aber es geht dabei um den Grundsatz, ob CC (von den Gerichten) anerkannt wird oder nicht.

Stand es bisher in Zweifel, dass Verträge zwischen privaten Gültigkeit haben?

Ich fürchte, wir haben hier wieder den alten Äpfel-Birnen-Vergleich.

Musik/Lieder und Fotos sind Werke, denen eine individuelle Leistung bzw. Schaffenskraft zugrundeliegt. Dies trifft für unsere Dokumentation allgemeinzugänglicher Informationen in einer Datenbank nicht zu.

Somit kann man die Urteile nicht für OSM als “Präzedenz” heranziehen.

Es gibt zwei wichtige Elemente um “Geistiges Eigentum” zu schuetzen. Zum einen fallen die Werke/Daten ueberhaupt in eine bestimmte Schutzkategorie (z.B. Copyright oder Datenbankrecht) und zum anderen ist die Lizenz rechtsgueltig / sagt aus was man denkt sie sagt aus. Diese Urteile beziehen sich auf den zweiten Punkt, waerend die Diskussion in OSM hauptsaechlich um den ersten Punkt geht.

Nichts desto trotz ist es natuerlich eben auch wichtig zu wissen wie Gerichte die CC Lizenzen interpretieren wenn Copyright gueltig ist. Die Karten-kacheln z.B. wuerden ja weiter unter CC-BY-SA stehen und sollten auch unter copyright fallen. Fuer andere “produced work” auf basis von OSM wuerde es auch gelten.

Allerdings handelt es sich in diesen Faellen um die non-comercial lizenzen und nicht um CC-BY-SA

Sehr schön, dass da etwas Klarheit geschaffen wird und sicher ein Fortschritt für alle, die CC-lizensierte Werke anbieten. OSM ist zwar von dieser Entscheidung direkt nicht betroffen, aber indirekt schon: Die Odbl verfolgt ja einen durchaus nicht völlig anderen Ansatz und hat ja vor allem die selben Hintergedanken, also schön, wenn solche Lizenzen grundsätzlich mal bestätigt werden.