Hallo Gehrke, suche mal hier im Forum nach “VG250” …da gab es vor 1-2 Jahren ein Thema darüber … mein Stand war vo da aus, dass wir die Daten nutzen dürfen.
Und ich habe mittels des Overlays in JOSM via misterboo.de damals viele Grenzverläufe verfeinern können.
Ich habe mit dem BKG in den letzten Tagen abgestimmt, dass wir zumindest den WMS “WebAtlasDE Light” in OSM offiziell nutzen dürfen, um z.B. OSM-Geodaten zu überprüfen und auf Basis des WebAtlasDE Light anzupassen (also Daten zu korrigieren und abzuleiten).
Es ging dabei auch explizit um die Bedingung der Namensnennung, die ja OSM so nicht für das BKG leisten kann. Dennoch stimmt das BKG zu, wenn wir im Wiki oder auf der Copyright-Seite explizit auf den WebAtlasDE Light des BKG als Quelle hinweisen. Hierzu erwünscht sich das BKG einen Vorschlag.
Ich denke eine Lösung ähnlich der für BaWü ist hier möglich. Auch eine eigene Wiki-Seite für den WebAtlasDE Light wäre wohl sinnvoll.
Was ist der WebAtlasDE Light und warum ist er teils nützlich für OSM? Dieser WMS enthält recht gute (vergleichsweise wenig approximierte/verschobene) Grenzverläufe sowie Ortsnamen und ähnliches, die OSM verbessern können. Allerdings ist die Pixel-Auflösung eher schlecht (der bessere Dienst ist kostenpflichtig). Hausnummer sind z.B. nicht abgebildet. In einigen Bundesländern haben wir also bereits viel bessere Quellen. Auch sollte man immer beachten, das OSM teils aktueller ist als diese Dienste.
Ich möchte dir nicht vorwerfen, dass du die Behörde getäuscht hast, aber zu einer transparenten und nachvollziehbaren Arbeit gehört, dass du die wichtigsten Teile der Korrespondenz zwischen dir und der Behörde offenlegst. Daher möchte ich dich bitten, den Text deiner Anfrage und die Antwort der Behörde hier zu zitieren. Dann kann jeder sich selber eine Meinung dabei bilden und ich meinen Verdacht ausräumen, dass das hier ein Fall sein könnte, der dem Fall von Win32netsky vor drei Jahren in Sachsen-Anhalt ähnelt.
Die Website ist selbst für mich nicht klar verständlich. Dort wird nämlich zwischen folgenden Lizenzen unterschieden:
Lizenz zur freien Nutzung
Lizenz zum privaten Gebrauch und für öffentliche Zwecke
Da frage ich mich dann, wenn die freie Nutzung alles umfasst, wozu man dann noch eine Lizenz zum geschäftlichen Gebrauch benötigt. Für ein garantieres Servicelevel? Das kann ich mir schwerlich vorstellen. [1]
Viele Grüße
Michael
[1] Die kümmern sich auch erst am Montagmittag darum, wenn Freitagnachmittags der SAPOS-Server abschmiert.
Hab den WMS mal angetestet … geht sehr gut in JOSM.
Gerade für Niedersachsen verspreche ich mir einen Nutzen bei Grenzen etc. dann da hatten wir noch keine spezielle legalen Quellen auser die VG250 laut weit zurückliegenden Thema hier im Forum, oder?
Wenn das mit der Nutzung fur OSM-Zwecke zweifelsfrei geklärt ist, können wir dann diese “neue” Quelle publizieren?
Ja, ich stimme Stephan zu. Schaue mir gerade die Grenzverläufe in Nordosten Niedersachsens an und sehe durchaus Potential, die Grenzverläufe weiter zu verfeinern.
Die Antwort des BKG verteilt sich auf 5 E-Mails, weil es etwas dauerte, bis beide Seiten ein gemeinsames Bild des Themas hatten, und ich noch andere Fragen gestellt habe. Ich werde das nochmal zusammenfassen und bereitstellen. Es ist wohl sinnvoll, mein Verständnis des Umfangs der Zusage nochmal zur Bestätigung an das BKG zu schicken.
Wichtig: Wir haben das BKG bzw. den WebAtlasDE Light noch nicht geeignet als Quelle (im Wiki) genannt und das finale OK. Solange ist das Thema noch offen und es sollte nicht fröhliches “Abzeichnen” beginnen.
Die wichtigsten Aussagen vorab:
Letzte Anfrage:
Antwort darauf:
EDIT: Das kann man natürlich auch so verstehen, dass nur ich persönlich das darf! Als “Abgleich” haben wir die Korrektur von Daten in OSM auf der Basis von Angaben aus dem WMS bezeichnet (als Beispiele haben ich Grenzverläufe und Ortsbezeichnungen angeführt).
[/quote]
An das zuständige Landesvermessungsamt. Das BKG bekommt von denen die Daten und stellt sie nach deren Vorgaben und Einschränkungen zusammen. Wenn das BKG ungehindert veröffentlichen dürfte, gäbe es nicht nur für die Bundesbehörden etwas Besseres: