Gemeindegrenzen. Frage der Legalität

Diejenigen von Euch die sich die OSM Karte in Polen angesehen haben, wissen gut, dass dort die administrativen Grenzen sehr selten zu finden sind.
Es liegt an er Unsicherheit der Community welche Quellen benutzt werden dürfen und welche nicht.
Wie sind die admin. Grenzen in Deutschland entstanden? Vielleicht kann ich der Community drüben Eure Tipps weiterleiten.

Der Anfang lag wohl im Import der PLZ Grenzen

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/Catalogue/Postleitzahlen_Deutschland_2010

http://arnulf.us/PLZ

Jemand hat den Satz damals gekauft und als Public Domain domain veröffentlich.

Der Datensatz ist alt, nicht sehr genau aber durchaus ausreichend. Da die Grenzen dort weitgehend mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen, war das ein guter Anfang.

Auch gab es schon 2005 einen Import der Kreizgrenzen mit Daten der Firma Infas, die diese der Geofabrik überlassen hat.

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/Catalogue/Kreisgrenzen_Deutschland_2005

Weitere genauere Anpassungen der Grenzen gibt es dann immer wieder durch lokale Datenspenden einzelner Gemeinden und gerade jetzt durch die Open Data Initiativen in Deutschland ( Beipiele sind Bayern oder Berlin)

Z.B hier die Verwaltungsgrenzen von Bayern:

http://opendata.bayern.de/daten/details,03634a2b-1d49-4649-b986-7156ad8a2633.html

Mittlerweile sind die Grenzen zumindest von der Menge her recht komplett in Deutschland, was auch meine kleine Anwendung zum Abgleich mit dem amtlichen Gemeindeschlüssel zeigt:

http://ags.misterboo.de/

Die Lagegenauigkeit der Daten könnte noch etwas genauer sein, aber ohne amtliche Daten geht das eben nicht.

Ich hoffe ja, dass die Verwaltungsgrenzen in Deutschland irgendwann mal komplett Open Data werden.

Vielen Dank für die Info.
Ich habe verstanden, dass es nicht anders geht als die Behörden bzw. Gemeinden zu fragen.

Jetzt mal abgesehen davon, dass der Infas-Import einige Jahre eher kam:

Wieso kann jemand so einfach Daten kaufen und als PD veröffentlichen? Hatte da die Post bei den Nutzungsbedingungen geschlafen?

Gruß,
ajoessen

Wir leben ja in einer spannenden Zeit wo langsam (manchmal zu langsam) die Erkenntnis kommt, dass die Daten eines Staates auch die Daten seiner Bürger sind und der Bürger auch ein Recht auf diese Daten hat. Inspire, Open Data, Open Government lassen ja etwas hoffen, dass es bald mehr freie und offene amtliche Geodaten geben wird, auch wenn ich mir bei manch schwammigen Formulierungen der entsprechenden Gesetze doch immer noch meine Zweifel habe.

In DE gibt es noch die “amtlichen Werke” nach § 5 UrhG. Dazu gehören Gesetze, Verordnungen und Satzungen (~ “kommunale Gesetze”). Die Bezirke innerhalb einer Stadt sind in der Regel in der Hauptsatzung festgelegt, die oft eine Karte enthält und prinzipiell - zumindest für die admin-Grenzen, welche ja durch die Satzung festgelegt werden - verwendbar ist. (In der Praxis steht dann gerne nur der Textteil der Satzung online, die Karte - “die Bestandteil dieser Satzung ist” - muß man erst auftreiben…) Vielleicht gibt es in Polen ähnliche Regelungen?

Ja was du mit gekauften Daten anstellen darfst, kommt ja immer auf die Lizenz an, unter der du die Daten erworben hast. Wenn die vorsieht, dass du mit den Daten dann machen kannst was du willst, kannst du die auch als Public Domain veröffentlichen.

Und wie sieht das mit alten Karten der Landesvermessung aus, die ich von einem Archivar oder bei ebay gekauft habe? Aufgedruckt steht ja immer noch das Copyright des Planverfassers.

Oder Bundesbahnunterlagen mit Aufdruck “Nicht für Dritte”?

Gruß,
ajoessen

Bzgl. von Karten oder Bildern im Anhang solcher Amtlichen Werke gibt es aber noch keine einheitliche Urteile. Man darf wohl die Bilder und Karten in den Anhängen im Kontext der Wiedergabe des Amtlichen Werkes benutzen, aber scheibar damit noch lange nicht die Bilder und Karten für andere Anwendungen (z.B. zum Abzeichnen für OSM) verwenden.

Mir scheint es bei Geodaten gibt es in der Rechtssprechung generell nur sehr wenige richtungsweisende Urteile. Ich habe manchal sogar das Gefühl, selbst Gemeinden oder sogar die Landesvermessungsämter haben teilweise recht wenig Durchblick in dieser Hinsicht.

Wo ich (und andere) schon vor Jahren immer mal nachgefragt hatten und zumindest kein NEIN bekommen haben, ist die Nutzung der Grafiken auf Wikipedia.

Dort finden sich für ganz Deutschland Karten von Bundesländern, Landkreisen und Gemeinden.

Auf die Schnelle finden sich dort auch Grafiken für Gebietsgrenzen in Polen. Und ich konnte bisher kein Hindernis zur Nutzung in OSM finden, oder?

Unter CC-BY wäre es sicher kein Problem. Bei Odbl aber schon denn: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:%C3%9Cber_Wikipedia
“jeder darf sie unter Angabe der Autoren und der freien Lizenz frei kopieren und verwenden, solange er die Herkunft angibt. Dafür sorgen die Creative-Commons-Lizenz und die GNU-Lizenz für freie Dokumentation, unter der die Autoren ihre Texte veröffentlichen.”
Die Bilder können aber ihre eigene Lizenz haben. Da muss man mal auf jedes schauen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia#Lizenzierung

Es ist aber gar nicht so abwegig, dass die amtlichen Daten auf Nachfrage wirklich rausgerückt werden. Es kommt ebend immer drauf an wie man das verkauft. Gut machte sich bei mir immer “wir erstellen eine freie Karte und wollen zur Überprüfung unserer Vollständigkeit gerne die Straßenlisten überprüfen. Dafür bräuchten wir bitte unbedingt die Grenzen der Gemeinden.”. Das schöne ist ja auch, dass man ja auf verschiedenen Leveln die Ämter fragen kann (national, bundesland, Landkreis, Gemeinde, …) Ist zwar mit einem bißchen Aufwand verbunden, aber wir haben auf die Weise auch durchaus den ein oder anderen Mapper gewonnen :wink:

Gibt es die infas-Daten irgendwo zum Download? Ich würde gern einige Grenzen zur Vorbereitung des Lizenzwechsels ODbL-konform neu einzeichnen.

Gruß
BBO