Liebe Community, euer Rat wird mal wieder gebraucht! Ich habe gestern Gemeindegrenzen am Seerhein korrigiert. Hierbei ist es interessant anzumerken, dass sich die Datensätze von Bund sowie Kanton TG und Gemeinde unterscheiden, ja gar widersprechen.
Der bundesweite Swisstopo-Datensatz weist die Gemeindegebiete bis zur Uferlinie aus. Die Wasserfläche an Untersee und Seerhein ist dabei als eine eigene „Fake-Gemeinde“ (bfs_nummer=9329) kartiert, um das ganze Kantonsgebiet mit Gemeindegeometrien auszufüllen (… wir erinnern uns, siehe hier)
Die Datensätze des Kanton Thurgau sowie auch weitere Quellen der Gemeinden Gottlieben, Eschenz und Tägerwilen weisen die Gemeindegrenzen dieser drei Gemeinden jedoch einschliesslich der Wasserfläche aus (Bei Eschenz nur der Abschnitt ab dem Eschenzerhorn Richtung Stein). Im Unterschied zu den übrigen thurgauischen Gemeinden am Untersee befinden sich diese drei Gemeinden am Seerhein bzw. am flussartig verengten Rheinsee. Ist also gewässertechnisch mehr Fluss als See.
Die übrige Wasserfläche des Untersees zwischen Eschenzerhorn und Triboltingen ist dagegen nicht kommunalisiert, die Gemeindegebiete enden hier an der Uferlinie. Die bundesweiten Swisstopo-Daten widersprechen hier nicht.
Nun haben hier schon einige Mapper verlautbaren lassen, dass die kantonalen Quellen vertrauenswürdiger seien als die bundesweiten Datensätze.
Ich habe diese Grenzverläufe von Gottlieben, Eschenz und Tägerwilen dahingehend korrigiert und die Landgrenzen über die Wasserflächen hinaus extrapoliert.
Dennoch hat ein nicht unbekannter User meine Änderungen sehr schnell rückgängig gemacht. Besonders lustig finde ich, dass er zuvor in einer Diskussion angeführt hat, dass der Umstand, „ob Wasserflächen zu dem Gemeindegebiet dazu gehör[en] oder nicht vom jeweiligen Kanton bestimmt“ wird. Und dennoch trotz meiner Belege die Änderung rückgängig gemacht hat. Mit swisstopo als Quelle. Die Umfangsgrenze des Bezirkes Kreuzlingen hat er dabei auch noch ordentlich zerschossen.
Ich möchte darum bitten, dass hier jemand diesen Sachverhalt fachlich und sachlich einordnet. Aus welchem Grund weist ein Kanton Gemeindegebiet über die Gewässerfläche hinaus aus, während das Bundesamt die entsprechenden Daten abweichend führt? Welche Daten sind dabei der Darstellung in OSM vorzuziehen?
