Nach meinem Verständnis müsste man beim entsprechenden Fachbereich um die Erlaubnis zur Nutzung der Daten ohne die in der Lizenz geforderte (problematische) Art der Quellenangabe bitten.
praktisch dieselbe Antwort wie Wulf4096, nur mit mehr Worten:
Das ist das übliche Namensnennungsproblem. Wir verlangen von unseren Datennutzern nur, dass sie OSM als Quelle angeben. Die Lizenz würde die Namensnennung jedoch auch auf unsere Nutzer “vererben”. Diese müssten nicht nur OSM, sondern ein paar hundert andere als Quelle angeben. Das ist nicht praktikabel, wir verlangen es deshalb nicht. Darum können wir auch nicht die Open-Data-Angebote unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 der meisten Bundesländer nutzen, da diese auf der Quellenangabe bestehen (sie erteilen uns keine Ausnahme, siehe unten).
OSM hat nicht das Ziel, Graubereiche und Unschärfen im Recht auszunutzen. Das können wir uns nicht leisten (finanziell und auch nicht wegen des Aufwands, nachträglich zu säubern). Deshalb sind wir ziemlich penibel.
Die Stadt Mönchengladbach muss uns schriftlich bestätigen, dass eine Nennung auf https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors die Namensnennungspflicht nach Ziffer 2 der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 genügt, auch wenn OSM-Daten von Dritten verwendet werden und diese nur OSM als Quelle angeben. Alternativ kann die Stadt auch einfach über ihren Schatten springen und ihre eigenen Daten unter Datenlizenz Deutschland Zero 2.0 herausgeben. Diese enthält keine Pflicht zur Namensnennung. (Mapper sind trotzdem angehalten, ihre Quellen anzugeben, um die Beiträge zu OSM nachvollziehbar zu machen)