Geld scheffeln mit OpenData

Man muss denke ich schon sagen, dass die Datenqualität von OSM ist nicht immer gegeben ist, was teilweise die Anbieter im Interesse einer Vermarktung dann gerne verschweigen bzw. sogar ganz anders darstellen (siehe Pipeline-Beispiel). Ich hab hier ein bischen Angst, dass damit Erwartungen an die Datensätze und damit OSM geweckt werden, die wir gar nicht einhalten können.
Insofern wäre eine standardisierte Metrik für Käufer sicherlich sinnvoll, ähnlich wie man bei eBay recht klar über den Zustand eines Artikels auskunft geben muss. Bei OSM als Quelle könnte dann zum Beispiel vorgegeben werden (Lagegenauigkeit ~10m, Vollständigkeit Attribute unbekannt, Vollständigkeit Objekte unbekannt, Vollständigkeit Verknüpfungen unbekannt, …). Wie woodpeck/Frederik schon sagte, gehört eben auch viel Wissen um die Arbeitsweise der Community und die Art der Daten dazu, um einen sinnvollen Extrakt zu generieren, auf den sich der Endkunde dann auch verlassen kann…

Auch wenn ich selbst eine Kommerzialisierung eher als Rückschritt betrachte, so verstehe ich mittlerweile schon, dass es auch ein Klientel von Nutzern gibt, dem OSM aufgrund der (langen) Einarbeitung sonst verschlossen bleibt. Wenn Geolodi da eine Brücke bauen kann und zumindest eine minimale Prüfung vornimmt, ist das vielleicht auch ein weiterer Baustein, um neue Leute zu OSM hinzuführen…

Habs jedenfalls mal ins Wiki aufgenommen.

P.S: Ich würde rechtzeitig daran denken ein abuse-Vorgehen einzuführen. Wie bei anderen Kaufportalen wird es auf absehbare Zeit bestimmt dazu kommen, dass Käufer und Verkäufer (bzw. Dritte) in Streit geraten (“Sie behaupten wir würden Überwachungskameras betreiben, was wir aber nicht tun…”). So komplett kann man sich da wahrscheinlich nicht rausziehen, dass man nur Vermittler ist? (Störerhaftung, …)

P.P.S Am SSL könnte noch etwas geschraubt werden :wink:

Ich habe die Daten der OPAL-Pipeline wie gesagt stichprobenartig vor Ort abgeglichen. Die Qualität ist gut! Wie überhaupt OSM (in DE) in meinen Augen besser als sein Ruf ist!!!

Ich betrachte Geololi als freien Marktplatz, auf dem neben mir auch noch andere Anbieter das “äußerlich” gleiche Produkt anbieten können. Auf einem großen Wochenmarkt gibt es ja auch mehrere Gemüsehändler, die Weißkohl verkaufen. Es liegt dann an MIR, meine Waren entsprechend “anzupreisen” (z.B. Vollständigkeit der Attribute etc). ICH trage also auch die Verantwortung dafür, wie ich die Qualität meines Produkts beschreibe/bewerbe. Wenn ich schlechtere Qualität liefere als ich versprochen habe, ist das dann MEIN Problem (und der Wettbewerber freut sich).

Und genau deshalb finde ich die Idee von Geolodi so toll, weil jeder von uns seinen eigenen Weg hat, die OSM-Rohdaten zu extrahieren und “aufzuqualifizieren”, was letztlich den Unterschied ausmacht. Jeder hat ja auch seine eigenen Vorstellungen zu einer aus OSM-Daten erstellten Deutschlandkarte, die er sich an die Wand hängen möchte. Aber einmal erstellt, kann er sie auf dem Marktplatz auch anderen gegen ein kleines Entgelt zur Verfügung stellen. Und somit könnte OSM auch von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen werden, die bisher nur die Karten von Google oder Bing kennt.

Marktplatz heißt für mich auch, daß sich letztlich der Anbieter mit der besseren Datenqualität durchsetzt. Die Verantwortung dafür, das entsprechend zu kommunizieren und das Versprochene zu halten liegt in meinen Augen nicht in erster Linie beim Betreiber des Marktplatzes - die Gemüsehändler müssen ja auch nicht dem Markplatzbetreiber gegenüber die Qualität ihrer Weißkohls erklären. Aber die Idee, daß Geolodi ähnlich wie ebay die Anbieter bei der Produktbeschreibung (z.B. Zustand des Artikels) unterstützen sollte, finde ich auch gut.

Und klar ist auch: aller Anfang ist schwer.

Auch ein Auszug aus der OSM-Datenbank ist eine abgeleitete Datenbank im Sinne der ODbL (vgl. 4.4 b) ODbL) so weit es sich um einen wesentlichen Auszug handelt.

Außerdem notwendig ist, dass die abgeleitete Datenbank öffentlich genutzt wird. Eine abgeleitete Datenbank wird öffentlich genutzt, wenn ein aus ihr erzeugtes Produkt öffentlich genutzt wird (vgl. 4.4 c ODbL). Daran fehlt es meines Erachtens, wenn der Auszug selbst öffentlich bereit gestellt wird. Aber:
Gem. 4.4 a ODbL bedarf auch jede öffentlich genutzte Datenbank selbst der Lizenzierung unter ODbL oder einer anderen freien Lizenz.

Mit der öffentlichen Nutzung einer abgeleiteten Datenbank greift 4.6 ODbL ein. Der Hersteller der abgeleiteten Datenbank hat dann ein Wahlrecht: Bereitstellung der abgeleiteten Datenbank (4.6 a ODbL) ODER den Algorithmus mit evtl. zusätzlich hinzugekommenen Daten (4.6 b ODbL) .

Der Hersteller der abgeleiteten Datenbank hat also ein Wahlrecht, was er herausgeben möchte. Der Nutzer der abgeleiteten Datenbank darf sich folglich nicht aussuchen, was er haben möchte. Die Entscheidung liegt beim Hersteller der abgeleiteten Datenbank.

Gruß Falk

Oder auf den Punkt gebracht: Wenn jemand Auszüge aus OSM verkauft, muss er das Verfahren (oder die Daten) der Allgemeinheit zur Verfügung stellen?

Er muss es nur auf Anfrage zur Verfügung stellen. Und wahrscheinlich auch nur demjenigen der fragt.

Nein.

Derjenige, der Auszüge aus OSM “öffentlich nutzt” (wobei “öffentlich” hier auch ein geschlossener Kundenkreis oder ein einzelner Kunde sein kann, und wobei “nutzen” heisst, dass man entweder einen Datenbankauszug oder ein aus der Datenbank abgeleitetes Werk weitergibt), der muss dem “Empfänger” (also die Person/en, aus denen im konkreten Fall die “Öffentlichkeit” besteht) auf Anfrage die Daten (oder eine Differenzlieferung oder Prozessbeschreibung) unter der ODbL zur Verfügung stellen. Nicht jedoch der Allgemeinheit!

Wenn die Geofabrik also zum Beispiel einem Kunden ein Shapefile verkauft, dann ist dieser eine Kunde hier die “Öffentlichkeit”. Das Shapefile ist eine Datenbank, die unter ODbL steht. Die Geofabrik hat also ihrer Pflicht genüge getan, indem sie die Datenbank an diesen Kunden unter ODbL herausgibt; sie muss weder diesem Kunden die Software liefern, mit der die Datenbank erstellt wurde, noch muss sie irgendjemandem sonst dieses Shapefile zur Verfügung stellen. Aber der Kunde könnte, wenn er wollte, die Daten auf einer Webseite der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen, das gestattet ihm ja die ODbL.

Wenn die Geofabrik ein Shapefile nicht einem speziellen Kunden, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung stellt (wie es ja auf dem Downloadserver geschieht), so muss die Datenbank unter ODbL auch jedem Mitglied dieser Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (was ja trivialerweise bereits erfüllt ist).

Würde die Geofabrik ein aus dem Shapefile abgeleitetes “produced work”, z.B. ein Kartenbild wie auf http://www.geofabrik.de/data/shapefiles.html, veröffentlichen, so müsste sie auf Anfrage das zugrundeliegende Shapefile ebenfalls herausgeben (im konkreten Fall trivialerweise durch einen Link unterhalb des Bildes umgesetzt).

Es ist also ganz ähnlich wie bei der GNU-Lizenz: Wenn Du eine Verbesserung am GNU-C-Compiler programmierst und diesen verbesserten Compiler jemandem verkaufst, dann musst Du demjenigen auch den verbesserten Sourcecode geben (nicht aber der Allgemeinheit); derjenige, der das von Dir kauft, dürfte dann aber qua GPL, wenn er will, Deinen Code der Allgemeinheit geben.

Bye
Frederik

Danke für die Erklärung!

Soweit einleuchtend. Was ist nun, wenn der Empfänger (der Kunde) den Auszug oder ein “produced work” daraus veröffentlicht - z.B. auf seiner Website? Muss dann der Kunde auf Anfrage der Webseitenbesucher, die zugrundeliegenden Daten oder den Algorithmus hierfür herausgeben - obwohl er das ja nicht selbst gemacht hat? Das würde für den Kunden ja eine zumindest operativ/organisatorisch unzumutbare Belastung sein - und entsprechend abschreckend.

Ja, das muss er - wenn der Kunde z.B. aus dem Shapefile ein Bild rechnet und im Web darstellt, müsste er das Shapefile auf Anfrage zur Verfügung stellen, und wenn ihm das zu lästig ist, eben auf einer eigenen Webseite anbieten oder so.

Bye
Frederik

Ok. Das ist ja nicht so das Problem, weil er das Shapefile selbst hat. Muss er das Shapefile auch selbst zur Verfügung stellen, wenn er es nicht hat, weil er nur das “produced work” beauftragt hat?

Ja, wobei der, der ihm das “produced work” verkauft hat, ja seinerseits in der Pflicht zur Lieferung des Shapefiles (oder anderer Datenbank-Vorlage) ist, d.h. wenn eine solche Anfrage kommt, würde der Veröffentlicher des Produced Work einfach zum Lieferanten gehen und sagen “gib mal her, ich hab da einen, den das interessiert”, bzw. vielleicht hat der Lieferant ihm ja auch gleich angeboten, dass er sich um solche Anfragen kümmert.

Bye
Frederik

Das Projekt “GEOLODI - Marktplatz für Geodaten” wird am 18. November 2015 auf dem GFZ GISday in Potsdam vorgestellt.

Ich lese dieser Materie.
Beim ein mischung von eigene daten und osm daten, im ein file, produced work, muss dann auch der eigene data mitgeliefert werden. Beim verkauft an kunde oder veröffentlicht. Wenn dann eine Anfrage ist.
Man kann nicht wissen, was osm data und andere data ist. (der empfänger).

Ich nix verstehe diese Beitrag.

Sorry, geht es bitte in schlechte Englisch oder irgendwie anders
oder dürfen wir uns an radesprecht deutsch in users:Germany gewöhn ?

Ich weiss ja nicht, aus welcher Ecke dieser “Übersetzungs-Olm” kommt,
aber wenn das die Zukunft ist … danke !

Gruss BeKri

Edit oben.

Groeten uit Nederland.

Es geht wohl um die Vermischung von OSM-Daten mit anderen Daten - zum Beispiel Unternehmensdaten auf einer OSM-Karte.
Die Frage kommt ja immer wieder auf. Aber Verwirrung und Unsicherheit bleiben - entsprechend auch der Erfolg von OSM in Unternehmen.

Prinzipiell ist wohl zu unterscheiden zwischen OSM-relevanten und OSM-komplementären Daten. Letztere gehören nicht in OSM und sind daher auch nicht unter ODbL zu stellen, richtig? Die genaue Definition von “komplementär” ist mir aber auch unklar. Was ist etwa mit Grenzdaten o.ä., die unter einer OSM-inkompatiblen Lizenz stehen (also fast alle). Darf ich die mit OSM-Daten in Werken oder eigenen Datenbanken mischen oder muss ich dann auf OSM ganz verzichten?

“Historisch” hat man versucht die Problematik via “wollen wir in OSM haben” resp. “wollen wir nicht” zu lösen, dies hat sich, eigentlich schon vor langem, als Sackgasse erwiesen. Aktuell versuchen wir dies duch den “alles oder nichts” Ansatz zu lösen, siehe den Horizontal-Layers Guideline und die aktuell zur Diskussion stehende Meta-Daten/Collectivie Database Richtlinie.

Bei beiden ist der Grundsatz: entweder nimmt man zu einem real existierenden Objekt, nur die OSM Objekte, oder nur die aus dem eigenen Datensatz. Zum Beispiel extrahiert man eine Strassennetzwerk aus OSM und verwendet dazu Tankstellen aus seinem eigenen Datensatz, dann kann man fehlende Tankstellen nicht aus OSM ergänzen ohne dann das Resultat ganz unter die ODbL zu stellen.

Simon

Das finde ich manchmal ungerecht. Wenn ich Daten mit Geobezug (z.B. PLZ oder Adresse als Geoinformation) irgendwo gekauft habe, diese weiterveredeln möchte, und nur einen einzigen Geobezug mittels OSM (dann ohne weitere Attribute!) verifiziert habe, muß ich dann den gesamten von mir veredelten Datensatz unter ODbL stellen.

In diesem Fall stimmt in meinen Augen etwas an der Verhältnismäßigkeit nicht.

Es fehlt die Möglichkeit, dass gegen eine andere Gegenleistung der veredelte Datensatz nicht unter ODbL gesetzt werden muss.

Was wegen der Lizenz der anderen Daten wohl gar nicht erlaubt wäre.