Gehweg mit Freigabe für Radfahrer oder nicht-benutzungspflichter gemeinsamer Rad-und Gehweg

Ich möchte jetzt endlich mal den Widerspruch von der Wikiseite beseitigen.
DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen kartieren - OpenStreetMap Wiki

Halten wir erstmal fest. Es gibt 3 Arten von Wegen um die es hier geht

  1. benutzungspflichtige Radwege
  2. nicht-benutzungspflichtige Radwege
  3. Gehwege mit Freigabe für den Radverkehr (Schrittgeschwindigkeit) (footway/sidewalk, bicycle=yes)

bei 1 und 2 müssen wir jeweils unterscheiden in
a) exklusiver Radweg (cycleway)
b) getrennter Rad- und Gehweg (segregated=yes)
c) gemeinsamer Rad- und Gehweg (segregated=no)

Wir hatte hier ja schonmal eine fast endlose Diskussion darüber wann man bicycle=designated setzt.
A) für alle Radwege (siehe Radverkehrsanlagen kartieren)
B) nur für blau beschilderte (Zeichen 237,240,241) Radwege (Lübecker Methode, Verkehrswende Berlin/Radwege)

Die Wikiseite DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen kartieren - OpenStreetMap Wiki folgt weitgehend dem Schema, dass jeder ausdrücklich für den Radverehr vorgesehene Weg “designated” ist. Das sieht man daran, dass auch Wege ohne Schild ein designated bekommen. Widersprüche gibt es jedoch, wenn das Zusatzschild 1022-10 “Radverkehr frei” alleine auftaucht.

In der StVO taucht es nur auf unter §2:
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Sprich. Es handelt sich hier um einen “richtigen Radweg” und nicht etwa um einen freigegebenen Fußweg (239 + 1022-10) auf dem man nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

Nun verwenden viele Straßenverkehrsbehörden das alleinstehende 1022-10 auch für rechte Radwege um nicht-benutzungspflichtige gemeinsame Rad- und Gehwege anzuzeigen. Bei Zweirichtungsradwegen kommt stattdessen dann öfters auch mal das eigentlich schon gestrichene Zeichen image 1000-33 (Radverkehr in beide Richtungen) zum Einsatz.

Um den Widerspruch im Wiki endlich beseitigen zu können möchte ich ein Meinungsbild, was im Wiki dokumentiert werden soll.

Was ist mit einem alleinstehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” gekennzeichnet?

  • “Radverkehr frei” alleine kennzeichnet einen nicht-benutzungsplichtigen Radweg (exklusiv, getrennt oder gemeinsam)
  • “Radverkehr frei” alleine kennzeichnet wie 239 + 1022-10 einen Gehweg mit Radfreigabe in Schrittgeschwindigkeit
  • “Radverkehr frei” ist für linken und rechten Radweg verschieden zu betrachten. Bitte in Diskussion erläutern.
  • andere Option Bitte in Diskussion erläutern.

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Neueinsteiger in das Thema überfliegen bitte zunächst den alten Faden, damit wir hier nicht von vorne anfangen. Radverkehrsanlagen kartieren: Wann setzt man bicycle=designated?

Rechtliche Grundlage: (insbesondere §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

In einigen Regionen scheint es dafür auch eine entsprechende Genehmigung zu geben laut dieser Seite. Wenn man den Autor sucht, findet man, dass er wohl a) in der Lehre und b) der Straßenverkehrsbehörde des meine Stadt umgebenden Landkreises arbeitet (also mit gewisser Kompetenz ausgestattete Webseite), weswegen dort einzelne “Radfahrer frei” rechtsseitig immer häufiger auftauchen (während in meiner kreisunabhängigen Stadt immer häufiger die Piktogramme stattdessen auftauchen …), so dass mit dem dort erwähnten Land Ba-Wü gemeint sein dürfte …

Das gibt die StVO aber nicht her, nur in Kombination von Haupt- und Zusatzzeichen sind diese Regeln wie Schrittg. definiert.
Wir können hier nicht die StVO umdefinieren, zumal das dann im Widerspruch zur linksseitigen Regelung stünde, die man noch eher als Muster heranziehen könnte …

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Zusätzlich gibt es auch doch die Wege, die ohne jegliche Beschilderung sind, aber dennoch als Radwege vorgesehen sind. In Brandenburg gibt es einige solcher Wege, die im Grunde ein asphaltierter Feldweg parallel zur Straße sind, der aber primär als Rad- und Fußweg genutzt werden und entsprechend mit Wegweisen beschildert sind. Um Radverkehrsanlagen im eigentlich Sinn handelt es sich dabei dann aber nicht. Das Bild zwei im Wiki sieht genau so aus, nur eben ohne Schild und häufig ohne Poller.

Sonstige Wege gibt es einige, die wir hier erstmal aussparen - diese sind nicht als primär für den Radverkehr vorgesehen (designated) zu betrachten.
Wald- und Feldwege (Fahrwege für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr) sollten als track gemappt werden.
Nicht für mehrspurige Fahrzeuge geeignete Mehrzweckwege als path.
Bzgl. Wanderwegen und Wegen in Parkanlagen ist die Situation unübersichtlich, weil hier lokal unterschiedliche Regelungen der Bundesländer (Landeswaldgesetz) und der Kommunen (Grünflächensatzung) greifen.

Diese straßenbegleitenden Feldwege gibt es übrigens auch als gemeinsamer Rad/Fußweg mit 240 + 1026-36 (“landwirtschaftlicher Verkehr frei”)

So wie ich die momentane Auslegung verstehe, ist nicht definiert, wie man einen nicht benutzungspflichtigen Radweg kennzeichnet, von daher kann man alles, was auf einen Radweg hindeutet, aber kein Lolli ist, als Indikator für einen nicht benutzungspflichtigen Radweg sehen: Furten, Farbe, Pflasterung, aber auch Schilder wie ein alleinstehendes „Radfahrer frei“, auch wenn es komisch wirkt.

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Vorsicht, wir doppeln hier gerade die Diskussion aus dem Nachbarfaden … Die bruachen wir nur 1x! :wink:

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Äh… nein? Ich habe nur erklärt, warum ein alleinstehendes „Radfahrer frei“ meiner Meinung nach immer auf einen nicht benutzungspflichtigen Radweg hindeutet.

Die von mir beschrieben Wege sind aber eben für den Radverkehr vorgesehen und extra dafür angelegt/ausgebaut worden. Die sind mit Wegweisern beschildert und tauchen in Karten der Tourismusbehörden auf.

Wenn diese Schilder dort stehen ist das ja klar, nur werden die Schilder häufig weggelassen. Wahrscheinlich um sich Dinge, wie den Winterdienst, zu sparen.

Du nicht, aber
die Mitdisku-
tanten :wink:

Vorsicht. Nicht Radrouten (Wegweiser) und Radverkehrsanlagen in einen Topf schmeißen. Dazu sollte es eigentlich schon Diskussionen geben. Hier erstmal nur klären was mit “Radverkehr frei” geschieht. Für weitere Teilfragen bitte neuen Faden aufmachen - sonst wird es ganz schnell ganz unübersichtlich.

Allerdings verstehe ich schon was du meinst. Hier ist es oft schwierig zu entscheiden ob das nun ein reiner Gehweg, ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad- und Fußweg, ein Feldweg, eine Zufahrtsstraße oder ein Nebenstraße sein soll. Hinweis könnte die Fahrbahnmarkierungen an Kreuzungen (Radwegfurten) geben.

Vielleicht solltest du doch deutlicher werden wen du meinst und welchen Faden.

Edit: jetzt hab ich ihn auch gefunden: Radweg mit und ohne Nutzungspflicht unterscheiden - #25 by Langlaeufer

Den Punkt verstehe ich nicht. Kann es keine Gehwege mit “Radverkehr frei” in beide Richtungen geben? Darf das Zusatzzeichen nur dann auf der linken Seite verwendet werden, wenn es dort einen Radweg gibt?

Es darf in beide Richtungen ein 239 + 2011-10 geben, was dazu führt, dass man in beiden Richtungen den Fußweg in Schrittgeschwindigkeit befahren darf. Wenn aber linksseitig nur ein 2011-10 steht, dann impliziert es einen Radweg (oder einen kombinierten Fuß/Radweg) und damit nicht Schrittgeschwindigkeit.

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Wobei das auch ein sonstiger, nicht benutzungspflichtiger (Geh- und) Radweg sein kann, richtig?

Das 1022-10 kann auf der Gegenrichtung von benutzungspflichtigen 237, 240,241 oder auch auf nicht benutzungspflichtigen (anderen/sonstigen) Radwegen mit gar keinem Zeichen stehen. Auf der Gegenrichtung von Gehwegen mit 239 + 1022-10 sollte wieder 239 + 1022-10 stehen (natürlich immer nur dann wenn er in Gegenrichtung für Radfahrer freigeben werden soll).

@Nadjita mit der 2011-10 bringst du mich ja ganz durcheinander :wink:

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So ist es.
Wenn man in der Praxis die Kombi aus Radweg in die eine Richtung und Gehweg, Schleichradler frei in die andere Richtung findet, darf man straßenverkehrsbehörde=unfähig taggen! :wink:

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Ich habe wie folgt abgestimmt:

Wie Du selbst erläuterst, bedeutet ein linkes "Radverkehr frei”, dass es sich hierbei um einen Radweg handelt. Hier gilt keine Schrittgeschwindigkeit. Somit wäre bicycle=designated eigentlich zutreffend. Diese Variante wird allerdings als gefährlich eingestuft und es wird von der Einrichtung (VwV-StVO) als auch der Benutzung (ADFC) abgeraten.

Ein rechtes Zeichen 239 + “Radverkehr frei” bedeutet Gehweg und Schrittgeschwindigkeit. Eindeutig bicylce=yes.

Das bedeutet es ja eben nicht. Es ist nirgends geregelt, was das bedeutet also darf es keine Einschränkungen für den Radfahrer bedeuten. Es kann analog zum linken Radweg als ein Hinweis auf einen nicht benutzungspflichtigen Radweg gedeutet werden. Und meinst du die Gemeinden begeben sich aufs rechtliche Glatteis um die Kosten für Zeichen 239 einzusparen?
(Warnung, ich bin kein Jurist)

Ach so. Ich dachte an 239 + “Rad frei”.

Also geht es Dir hier nur um die Fälle wo rechts/links das “Radverkehr frei” alleine steht? In der von mir gewählten Antwortmöglichkeit fehlt das Wort “alleine”.

Oh, es geht in allen Antworten um alleine - kann ich leider jetzt nicht mehr korrigieren.

Schreib es noch als Hinweis darüber.

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