In Österreich ist es gesetzlich so definiert, dass alle mit blauen runden Tafeln (z.B. diese) beschilderte Wege benützungspflichtig und alle mit blauen eckigen Tafeln (z.B. diese) nicht benützungspflichtig sind.

Kann sein, dass es in anderen Ländern bei ausgeschilderten Wegen anders geregelt ist, aber in Österreich sollte damit die Benützungspflicht eindeutig aus der Beschilderung ableitbar sein.