@pyram: Nur zu deiner Info, in deutschen Flächennutzungsplänen werden immer nur Autobahnen, überörtliche Straßen und Hauptverkehsstraßen gesondert als Verkehrsflächen markiert, ein höherer Detailierungsgrad ist bei festem M: 1:20 000(!) auch wenig sinnvoll.
Grundlage ist das Baugesetzbuch

“§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans
[…]
(2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden:
[…]
3. die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge; […]”

Dies ist in Nürnberg also nicht anders als anderswo - insofern wurde da auch nichts “entfernt”.