Wenn jeder nach Ermessen taggt und die rechtliche Situation im Einzelfall ignoriert führt das mittelfristig dazu, dass wir den Daten gar nicht mehr trauen können. Insofern ist es schon wichtig, dass wir uns einig sind (einen Konsens finden), wie wir mappen. Es geht m.E. hier also nicht darum, ob man die rechtliche Situation taggen will, sondern nur evtl. darum, wie die rechtliche Situation ist.
Dass Radler dort jederzeit fahren dürfen, und Fußgänger gehen, steht glaube ich außer Frage. Dass man dort grundsätzlich angepasst fahren muss (ggf. nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit), und dass Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben, ist glaube ich auch unumstritten.
Es ging nur um die Ausnahmen: Ob man mit den Zusatzschildern nur Verbote aufheben kann, oder auch Ausnahmen für dedizierte Wege hinzufügen, war mit nicht ganz geläufig, es ist aber vermutlich hier richtig ausgeschildert, sofern “Anlieger” und “lw+fw verkehr” Verkehrsarten sind (siehe hierzu #18).