Fuß- und/oder Radweg in Tempo 30-Zone

Mal ne doofe Frage!

Muß man einen Fuß- oder Radweg in einer Tempo-30-Zone auch mit “maxspeed=30” taggen?
Konnte dazu nichts finden.

Folgende Punkte würden dagegen sprechen:
1). Ein Radfahrer wird selten über die 30 km/h kommen.
2). Auf Fuß- und Radwegen wird sowieso nicht geblitzt.

Folgender Punkt würde dafür sprechen:
Hier steht, daß maxspeed FÜR JEDEN Weg innerhalb einer Tempo-30-Zone vergeben wird.
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Road_Signs

also, taggen oder weglassen?

Gruß Frank

Muss man einen innerstädtischen Fuß- oder Radweg überhaupt einzeichnen? Nach meiner Überzeugung sind separate innerstädtische Fuß- oder Radwege eher hinderlich - das Routing wählt ohnehin die Fahrbahn, im Mapnik werden die separaten Wege auch nicht angezeigt und in der OpenCyclemap sind solche separaten Radwege auch eher hinderlich. Deshalb: Bitte gleich den ganzen Fuß- oder Radweg löschen! und, wenn überhaupt, als cycleway an die Straße anfügen!

Gruß FK270673

Ich würde vorschlagen die Geschwindigkeitsbegrenzung einzutragen.

Das Löschen der Fuß oder Radwege halte ich für keine gute Idee. Die Wege müssen schließlich nicht dem Verlauf Straßen folgen und können zudem andere Eigenschaften aufweisen (beispielsweise andere Straßenoberfläche oder Barrieren).
Sollten die Wege beim Rendering stören, dann muss der Render eine Möglichkeit finden damit klarzukommen. Vorstellbar wäre hier Ausblenden von parallel zu Straßen verlaufenden Wegen oder das Straßennetz beim Rendering (nicht im Datenbestand) zu verzerren um Verdeckungen zu vermeiden.

Das maxspeed auf dem Radweg schadet nicht, aber der Nutzen ist eher beschränkt, wie du oben schon aufgeführt hast. 30km/h ist allerdings schon kriminell schnell wenn der Weg von Fußgängern und Fahrädern gemeinsam genutzt wird.

Den weg weglassen wie FK270673 es vorgeschlagen hat stimme ich zu, falls es sich nur um einen Weg handelt, der die Straße begleitet. Geht der weg z.b. durch die Hinterhöfe kann er durchaus eine sinnvolle Alternative zu der Hauptstraße sein.

Benutzungspflichtige straßenbegleitende Radwege sind in Tempo-30-Zonen sowieso verboten (§ 45 Abs. 1c) (falls doch benutzungspflichtig, mal die Verwaltung auf den Fehler hinweisen), es kann also nur ein “anderer Radweg” (§2 Abs. 4) sein. Dieser feine Unterschied ist angeischts der bestehenden prinzipiellen Differenzen beim Radwegmapping noch nicht vernünftig darstellbar, dann kann man auf den Weg in der Tat auch gleich ganz verzichten… Wenn die Fragen des Mappens, Routens und Renderns geklärt sein sollten, kann man den immer noch nach denm dann gültigen Schema nachtragen. Bis dahin eilt das nicht… Bei unabhängigen nicht straßenbegleitenden Wegen sieht das natürlich anders aus…

Mal eine nicht minder doofe Frage: Gilt in einer Tempo-30-Zone eigentlich maxspeed=30 auch auf Fuss- oder Radwegen (egal ob strassenbegleitend oder eigenständige Wege)?

Dagegen sprechen meiner Meinung nach die folgenden Punkte:

  1. Eine Tempo-30-Zone muss ja an allen Zufahrten entsprechend gekennzeichnet sein. Ich habe solche Schilder
    bisher eigentlich nur an Strassenzufahrten gesehen, aber noch nie an eigenständigen Fuss- oder Radwegen.

  2. Die Strassenverkehrsordnung regelt, wie es der Name schon sagt, den Strassenverkehr. D.h. entsprechende Regelungen gelten nicht automatisch mit für Wege jenseits der Strassen (siehe Gerichtsurteile zu Vorfahrt auf Parkplaetzen). Somit koennten es sein, dass eigenstaendige Wege nicht unter die Tempo 30 Regelung fallen.

  3. Letztendlich gibt es dann noch §2 Absatz ein, der Besagt, dass ein Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit den Strassen- und Sichtverhältnissen anzupassen hat. Bei den meisten Fuss- oder Radwegen wird sich daraus sicherlich auch ohne Beschilderung ein maxspeed<30 ergeben.

Zusammengefasst: Ich habe eigentlich keine Ahnung, wie die rechtliche Lage hier ist. Wie bereits angemerkt, ist es in der Praxis ja auch egal. => Ich wuerde die Tags weglassen.

Gruss
Torsten

Hallo Leute!

Mir geht es nicht um straßenbegleitende Wege.
Mir geht es um Fuß- und oder Radwege innerhalb eines Gebietes, das laut Beschilderung an den Straßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist.
An den Fuß- und Radwegen befindet sich natürlich kein solches Schild.
Südlich von Graf-Degenfeld-Str. und Oberhäuserstraße, westlich von Albstraße und nördlich von Panoramastr. ist alles Tempo-30-Zone.

Siehe Permalink.
http://www.openstreetbrowser.org/?zoom=17&lat=48.73458&lon=9.65118&layers=0B00FFFFFFFTT#

Weglassen würde ich aber solche Wege trotzdem nicht, weil sie auch für Fußgänger und Radfahrer mit Navi interessant sind.

Gruß Frank

So etwas ähnliches habe ich mir auch schon gedacht.

Warum gibt es kein solches Schild? Weil es nahezu unmöglich ist, mit Tempo 30 eine Treppe hinauf- oder hinunterzufahren. Eher bricht man sich das Genick und fällt auf den nicht vorhandenen Fahrradhelm.

Ich habe auch schon solche Fußwege erstellt. Mit Mühe habe ich mein Fahrrad unter irgendwelchen Pollern hindurchgeschoben. Keine Chance, dort irgendwie annähernd Tempo 30 zu erreichen - es sei denn, man fällt die Treppe hinunter.

Wenn ich irgendwo Fußwege mit Tempo 30 gemappt habe, dann habe ich einfach die Eigenschaften der nahegelegenen Straße kopiert und vergessen, die Tempo-Grenze zu entfernen. Ganze 211 von 280.000 Fußwegen in Deutschland sind mit dem Tempo-30-Schild versehen und das ist wohl eher ein Versehen als eine bewusste Einrichtung.

http://tagwatch.stoecker.eu/Germany/En/tagstats_highway_footway.html

Gruß FK270673

Bei Fahrradwegen spielt das alles ja eigtl. sowieso keine Rolle, oder? Man ist angehalten angemessen zu fahren, ich glaube auf mehr achtet die Polizei in der Regel auch nicht… Gäbe es hier irgendwelche besonderen Regeln, bräuchte man sicher einen Fahrradführerschein … kann mich auch nicht dran erinnern früher als Kind bei den typischen Fahrradschulungen von der Polizeit gesagt bekommen zu haben, dass es auf Fahrradwegen Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt.
Man kann die sicher getrost weglassen.

Mich hatte halt die Aussage von meinem ersten Link irritiert, daß JEDER Weg innerhalb einer Tempo-30-Zone mit maxspeed zu taggen ist.

…man will ja eigentlich alles richtig machen.
Der Link über die Statistik hat mich überzeugt.
Wußte noch gar nicht, das es so etwas gibt.

Vielen Dank
Frank

Fuß- und- oder Radwege sind ein weites Feld.:smiley:

Bei selbständigen Wegen dürfte es sich fast ausschließlich um Wege mit Zeichen 240 und 241 (kombinierter Fuss- Radweg, gemeinsame oder getrennte Spur) handeln. Da sollte man wohl die StVO in der ab 1.9.9 geltenden Fassung zugrunde legen: Es gilt nicht Tempo 30, sondern: “Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.”

Und wie taggt man das?

Hi,

garnicht… erforderlichenfalls musst du auch auf einer Straße deine Geschwindigkeit an die besonderen Umstände (Wetter, Verkehr, Fahrzeug, Können) anpassen. Im Extremfall (Kinder im verkehrsberuhigten Bereich) kann die angepasste Geschwindigkeit auch mal 0km/h betragen. Maxspeed gibt ja die unter idealen Bedinungen maximal erlaubte Geschwindigkeit an.

Rein auf dein Zitat bezogen… Wo jetzt wirklich der maxspeed für kombierte Fuß-/Radwege liegt bleibt offen :slight_smile:

Gruß
zorque

Ein Tempolimit von 30 km/h auf Radwegen ist ungefähr so sinnvoll wie ein Tempolimit von 200 km/h auf der Autobahn. Und das ist mir bisher noch nicht begegnet - das Schild gibt es wohl bisher noch nicht.

Und was Tempo 30 auf Fußwegen angeht: Der Weltrekord über 100m liegt bei unter 10 Sekunden. Das entspricht 36km/h. Also würde ich die Fusswege sicherheitshalber mal mit Tempolimit 30 km/h taggen. Man weiss ja nie, wer vorbeikommt! :smiley:

Was ich damit sagen will: Die Diskussion ist ziemlich müssig. :wink:

Detlef

Juhu, ich steh nicht allein da!

Dem können wohl alle zustimmen :slight_smile: