So einfach ist das glaube ich gar nicht Lutz! Denn die Daten der Karten selbst sind ja schon Gemeinfrei (davon gehe ich jetzt mal aus, wobei ich Österreichisches Recht nicht kenne). Ein Urheberrecht besteht bei solchen gescannten und aufbereiteten “Karten” in der Regel auf die Scan’s bzw. die digitale Reproduktion und den daraus abgeleiteten Werken die eine “Schöpfungshöhe” erreichen (auch hier - wie ist das in Östereich? Keine Ahnung!). Ob hier das Urheberrecht also durch digitales “Abpausen” wirklich verletzt wird - bin ich mir nicht sicher, denn beim abpausen werden ja Daten aus dem “Nicht’s” generiert auf Grundlage der (eigentlich) gemeinfreien Inhalte der “nicht gemeinfreien” Vorlage. Ein technisches Umwandeln der Karten (vektorisierung etc.) verletzt allerdings mit Sicherheit das Urheberrecht.
Aber Vorsicht… es sieht sehr danach aus, dass die Karten entzerrt sind - und es sich demensprechend gar nicht mehr um die echten Karten handelt! (dann sind die Daten auch nicht Gemeinfrei - da sie ja neu errechnet wurden, was durchaus eine Schöpfungshöhe darstellen kann?!) Und zudem können auch immer sogenannte Trap Streets eingebaut sein …
- Daher würde ich solche Grau-Bereich-Aktionen nie machen, ohne mir rechtlich 100% sicher zu sein.
Wäre mal eine interessante Frage für einen Rechtsexperten. Aber soooo einfach ist ein “Ja/Nein” in dem Fall glaube ich gar nicht.