Mueck
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240 löst straßenbegleitend eine Benutzungspflicht aus, das als Radweg zu bezeichnen und zu mappen, ist also nicht wirklich falsch …
Als vor gefühlt inzwischen Jahrzehnten die Frage aufkam, wie man neben footway und cycleway die gemeinsam genutzten Wege mappen solle und ein eigener Wert für highway= vorgeschlagen wurde, wurde dieser abgelehnt und es hieß, das könne man mit den existierenden Werten und access-tags hinreichend gut abbilden. Zu der Zeit oder etwas später wurde dann die “Lösung” mit dem path und access-tags geboren, wo de path zu der Zeit eigentlich nur für Trampelpfade o.ä. in Gebrauch war bis dahin. Seitdem fehlt ein eindeutiges tagging von “echten” Pfaden im Unterschied zu ausgebauten (Geh- etc.)wegen.
Vor dem Beginn dieser Streitfragen war Standard, nach der höchsten Nutzerklasse zu mappen, gemeinsame Geh- und Radwege als Radwege.
Die Darstellung entspricht also allen alten wie neuen Prinzipien … Ein separater Wert für Mischwege war damals nicht gewünscht und kann daher floglich auch nicht dargestellt werden.
Das 2. Bsp. wird doch “von den Radkarten-Renderern” völlig richtig dargestellt:
Linie als Gehweg, selbst bei der Cyclemap. Passt zum Verkehrsschild 239
Unterlegt als Fahrradroute, passt zu der vermutlich vorhandenen Wegweisung.
Dass die verkehrsrechtlich streng genommen nicht zusammen passen, dafür kann der Renderer nix …
Richter hatten sich damit auch schon mal beschäftigt …
Sollte man in der Tat verstärkt machen (und vielleicht auch besser anzeigen lassen … zuschaltbarer Vz-Layer? Würde Mapper motivieren zu erfassen …
), hilft aber auch nicht immer, wie Dein 2. Bsp. mit Widersprüchen zwischen Theorie und Praxis zeigt …