Hallo, als ich versuchte herauszufinden ob es möglich sei die Daten des Digitalen Geländemodells des Landes Thüringen als Hintergrund in ID einzufügen, fiel mir auf der Website der zuständigen Behörde dieser Artikel auf, wonach ab dem 14.09.2026 die Lizenz “Datenlizenz Deutschland - Namensnennung Version - 2.0” durch Creative Commons BY 4.0 (CC-Namensnennung, CC-BY) ersetzt werden soll. In der dort verlinkten Raxishilfe Lizenumstellung steht zwar "Die Angabe der Lizenzbedingungen ändert sich nur geringfügig im Vergleich zur bisherigen Form aber auch “Falls Sie selbst erstelltes abgewandeltes Material weitergeben, darf die von Ihnen gewählte Abwandlungslizenz nicht dazu führen, dass Empfänger des abgewandelten Materials die vorliegende PublicLicense nicht einhalten können”.
Daraus ergibt sich für mich die Frage, ob und wie dies die vom Editor Layer Index verwendeten digitalen Ortophotos betrifft, und damit generell die Verwendung zum bearbeiten von OSM. In der Definitions geojson dazu steht
Der Wiki Artikel enthält zwar den Mailverkehr mit einer Zustimmung der Behörde, aber ich weiß nicht ob das auch für die andere Lizenz gilt, ohne das ein Creative Commons Waiver unterzeichnet wurde.
Aber verstehe ich die Ankündigung überhaupt richtig? Oder heißt es, das nach dem 14.09.2026 neu veröffentlichte Daten unter CC-BY veröffentlicht werden?
Ich würde mich über eine Einschätzung von Leuten die sich damit besser auskennen freuen, mir war nur wichtig dass es nicht übersehen wird falls es auf einmal Lizenzprobleme geben sollte.
Für die CC-BY 4.0 genügt das nicht. Diese ist deutlich restriktiver, z.B. Verbot zur Nutzung von Kopierschutzmaßnahmen, was die ODbL nicht verbietet. Der Lizenzgeber muss daher den License Waiver unterschreiben. Bis dahin sind die Daten nicht mehr nutzbar.
Ja. Hätten wir eine Kopie der Bilder gemacht, könnten wir bis zum Sanktnimmerleinstag unter der ursprünglichen Lizenz weiterverbreiten. Nur Updates würden uns fehlen.
Ich habe etwas recherchiert und bin nun verwirrter als zuvor. Eine Lizenz zu ändern, ohne die URL zu ändern, ist unseriös und entspricht nicht der guten fachlichen Praxis. Auf Web-Map-Service DOP wird der Luftbil-WMS noch als lizenziert nach Datenlizenz Deutschland 2.0 Namensnennung angegeben. Der Link zum WMS zeigt auf dieselbe URL, die im Editor Layer Index hinterlegt ist.
Man sollte daher die Behörde mal um Klärung bitten und ihr dringend empfehlen, die URLs bzw. Layerbezeichnungen in den OGC-Diensten zu ändern, damit Anfragen fehlschlagen, wenn man schon die Lizenzbedingungen verschärft.
Wegen dieser offenen Fragen habe ich von der Kurzschlussreaktion, nämlich der Entfernung aus dem Editor Layer Index per Pull-Request und aus dem JOSM-Index (Bearbeitung in dessen Wiki) vorläufig abgesehen.
Hallo Michael, danke für die Antwort! Ich bin “beruhigt” dass da tatsächlich ein Problem vorliegt und ich es mir nicht nur eingebildet habe.
Das mit der gleich gebliebenen Lizenz in den Metadaten ist mir auch schon aufgefallen. Im Beschluss des Gremiums (IKG-GIZ) steht “Die Umstellung der Lizenzangaben in den Metadatensätzen und der Angaben in den Dienste-Capabilities wird zentral durch die Hauptgeoredaktion für diejenigen Metadatensätze und Geodatendienste vorgenommen, die über die zentralen technischen Komponenten der GDI-Th veröffentlicht sind (GeoMIS-Th und Geoproxy). 2. Der Zeitplan (Anlage) sichert die rechtzeitige Information der Nutzenden und der
geodatenhaltenden Stellen”. Ich kann mir vorstellen dass die zuständige Stelle noch irgendwie an der Umstellung arbeitet. Blöd nur, dass der Zeitplan nicht mir veröffentlicht wurde, obwohl sogar Protokoll und Folien der Sitzung veröffentlicht sind.
Im Geo-Metadaten Informations System Thüringen (GeoMIS-TH) habe ich mal alle Datensätze neu nach alt sortiert, und tatsächlich hat der neueste Datensatz (bearbeitet heute Vormittag) die Lizenz CC-BY 4.0, während alle älteren Datensätze, selbst die zwei seit dem 14.09. bearbeiteten, scheinbar noch dl-de/by-2-0 tragen.
Ich schätze also, dass die Behörde wirklich erst jetzt gerade mit der Umstellung beginnt, und somit jetzt ein guter Zeitpunkt zum nachfragen wäre. Vielleicht wäre es gut, wenn dies durch die selbe Person wie 2024 erfolgt (ich weiß nicht wer das ist, der Wiki Artikel wurde zumindest von Emilius123 erstellt)
Ich hatte @Emilius123 zufällig schon mal diesbezüglich vor einiger Zeit angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Es wäre auf jeden Fall gut, wenn jemand die Anfrage stellt, der sich mit der Materie gut genug auskennt, das vernünftig und verständlich formulieren zu können. Ich selber habe schon mehrfach Behördenkontakte hergestellt, aber wenn ich anfange, über URLs und OGC-Dienste zu schwadronieren, kommt da vermutlich nur Stuss bei raus.
Wenn jemand sich dazu befähigt fühlt (Michael?) würde sich vielleicht anbieten, zu fragen, ob wir die Daten des Thüringen Viewers nicht generell für OSM nutzen dürfen (analog Hessen), zumindest das DGM, ALKIS und DTK neben den bisher freigegebenen DOP20. Ich glaube zwar nicht wirklich dran, aber fragen schadet vermutlich nichts. Die Kontaktadresse ist
→ Hervorhebung ist von mir! → Folge: alle direkt über das LGB agebotenen Geodaten und Geodatendienste sind OSM-nutzbar bei entsprechender Quellenangabe! Die Angabe im CS reicht dann als textlicher Zusammenhang…
Zwar kein Deutscher, aber das Problem ist nicht nur auf Deutschland eingeschränkt:
Die Lizenz verlangt, dass in Folgeprodukten der Quellenvermerk anzubringen ist. Wenn die Standarddarstellung ein Folgeprodukt ist, dann muss der auf osm.org angebracht werden. Ausgenommen, wenn das das Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde. Davon kann man ausgehen, weil ja eine ganz schöne Menge DOPs in diese “Weltkarte” einfließen. In dem Fall würde auch ein Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben. Das könnte man erfüllt sehen, wenn die Quelle hier Copyright and License | OpenStreetMap angeführt wird.